Ich verließ die Schengen-Grenze auf einem Mitgliedsflughafen, und bei der Passkontrolle stempelte der Beamte, der weit vom Computer entfernt war, nur meinen Pass, ohne meine Ausreise im System zu registrieren.
Ich fragte und er sagte, dass die Systemregistrierung nur am Eingang und nicht am Ausgang erforderlich ist.
Ist das richtig? Wie versichern sie mir dann, dass ich nicht übernachtet habe?