Reise in das Schengen-Land für eine akademische Konferenz [Duplikat]


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Schengen-Visa für die mehrfache Einreise sollen insbesondere Vielreisenden nach Europa Flexibilität bieten, und es ist nicht erforderlich, bei späteren Reisen in das Land zu reisen, in dem das Visum ausgestellt wurde. Der Nachteil ist , dass der Inhaber des Visums noch unter dem Vorbehalt der 90/180 Regel ist - er nicht in Europa für mehr als 90 Tage bleiben kann kumulativ (dh alle Fahrten gezählt über) innerhalb einer bestimmten Frist von 180 Tagen.

Ihr Ehemann sollte daher in der Lage sein, sein bestehendes Schengen-Visum für die Einreise in die Niederlande zu verwenden, sofern er die allgemeinen Einreisebestimmungen (gültiger Reisegrund, angemessene Finanzen, ausreichende Krankenversicherung usw.) erfüllt und seine 90 nicht aufgebraucht hat Tage in den letzten 6 Monaten.

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