Britisch-iranischer Dual National, der nach USA reist


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Ich habe mein ganzes Leben in Schottland (Großbritannien) gelebt und besitze einen vollständigen britischen Pass. Ich habe auch einen iranischen Pass, da meine beiden Eltern dort aufgewachsen sind. Ich war einige Male im Iran, zuletzt im Juni 2012. Ich habe keine Stempel auf meinem britischen Pass, seit ich in den Iran eingereist bin.

Ich möchte dieses Jahr für zwei bis drei Wochen nach Amerika fahren, bin aber sehr verwirrt mit den neuen ESTA-Regeln usw.

Kann mir bitte jemand mitteilen, ob er sich in der gleichen Situation wie ich befunden hat und ob er eine ESTA beantragt und erfolgreich eine erhalten hat? Oder wenn sie ein Reisevisum benötigen.

Antworten:


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Sie müssen ein Visum beantragen, da Sie in den Iran gereist sind und iranische Staatsangehörige sind.

Link zu cbp.gov

Nach dem Gesetz sind Reisende in den folgenden Kategorien nicht mehr berechtigt, gemäß dem VWP ohne Verzicht in die USA zu reisen oder zugelassen zu werden:

  • Staatsangehörige von VWP-Ländern, die zu einem beliebigen Zeitpunkt am oder
    nach dem 1. März 2011 in den Irak, nach Syrien, Iran, Sudan, Libyen, Somalia oder Jemen gereist sind oder dort waren (mit begrenzten Ausnahmen); und
  • Staatsangehörige von VWP-Ländern, die auch Staatsangehörige des Irak, Syriens, Irans oder Sudan sind.

Diese Einschränkungen gelten nicht für VWP-Reisende, deren Anwesenheit im Irak, in Syrien, im Iran, im Sudan, in Libyen, in Somalia oder im Jemen darin bestand, Militärdienst bei den Streitkräften eines Programmlandes zu leisten oder offizielle Aufgaben als Ganzes zu erfüllen -zeitiger Angestellter der Regierung eines Programmlandes. Wir empfehlen Personen, die zu militärischen / offiziellen Zwecken in eines oder mehrere der oben aufgeführten sieben Länder gereist sind, geeignete Unterlagen mitzubringen, wenn sie durch einen US-Einreisehafen reisen. Diese Ausnahmen gelten jedoch nicht für die Beschränkung für Doppelstaatsangehörige eines der betroffenen Länder („Beschränkung auf Doppelstaatsangehörige“).

Die überwiegende Mehrheit der VWP-berechtigten Reisenden wird von dem neuen Gesetz nicht betroffen sein. Neue Länder können durch Benennung des Sekretärs für innere Sicherheit zu dieser Liste hinzugefügt werden.

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