Die Europäische Kommission erklärt, dass EU-Bürger das Recht haben, sich "bis zu drei Monate ohne andere Bedingungen als den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses" im Hoheitsgebiet eines anderen Landes aufzuhalten. Es ist nicht erforderlich, sich bei den örtlichen Behörden für eine Aufenthaltserlaubnis anzumelden.
Leider ist nicht angegeben, wie Sie den Zeitraum von drei Monaten oder anders ausgedrückt, wann es zurückgesetzt würde, zählen würden. Für das Schengen-Visum für Nicht-EU-Bürger ist die Regel „90 Tage in einem bestimmten Zeitraum von 180 Tagen“ klar. Ich finde jedoch keine solche Regel für das 90-Tage-Maximum, das für EU-Bürger gilt.
Einige Beispiele: - Kann ein EU-Bürger auf unbestimmte Zeit ohne Bedingungen zwischen zwei Ländern wechseln (z. B. 90 Tage in Schengen-Land A, dann 90 Tage in Schengen-Land B, spülen und wiederholen)? - Kann sich ein EU-Bürger 90 Tage in Schengen-Land A aufhalten, ein Wochenende in Schengen-Land B verbringen und dann wieder in Schengen-Land A bleiben? Wie oft könnten sie das in einem bestimmten Jahr tun?