Reise nach Rumänien mit bulgarischem Personalausweis


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Ja. EU-Länder müssen Staatsangehörigen anderer EU-Länder, die über einen nationalen Personalausweis verfügen, eine Zulassung mit einem Aufenthaltsrecht von bis zu drei Monaten gewähren. Dieses Recht kann nur in Ausnahmefällen gekürzt werden, am wahrscheinlichsten, wenn festgestellt wird, dass Ihr Freund die öffentliche Sicherheit gefährdet.

Es gibt ein zusätzliches Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten, das von zusätzlichen Bedingungen abhängig ist. Dies liegt jedoch offenbar außerhalb des Rahmens Ihrer Frage und ist für diese Website in der Regel nicht thematisch relevant.

Die einschlägige EU-Gesetzgebung ist Richtlinie 2004/38 / EG .

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