Wie kann ein Nicht-EU-Bürger Belgien verlassen, während er auf die Verlängerung seiner belgischen Aufenthaltserlaubnis wartet?


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Diese Frage ist eine Folge einer Anfrage von @Traveler :

Ich versprach meiner Freundin, sie zum Nordlicht zu bringen. Wir leben in Belgien und wegen des Visumantrags kann sie das Land für 6 Monate nicht verlassen ...

Wie kann ein solcher belgischer Einwohner in andere Länder reisen - sowohl nach Schengen als auch außerhalb des Schengen-Raums? Gibt es ein vorübergehendes Visum, das die belgischen Behörden in diesem Szenario ausstellen könnten? Oder ist es vielleicht möglich, ein separates Schengen-Visum aus einem anderen Schengen-Land zu beantragen?


Auf dieser Seite wird der spezielle Visumtyp erwähnt : dofi.ibz.be/sites/dvzoe/NL/nieuws/Pages/Terugkeervisum.aspx . Ich würde es jemandem überlassen, der Niederländisch spricht, es aufzuschreiben, da es schwierig ist, mehr Details zu googeln.
JonathanReez

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Dies ist ein Wiedereinreisevisum für Belgien, mit dem die äußere Schengen-Grenze an einem belgischen Einreisepunkt überschritten werden kann und das nur in schweren Notfällen innerhalb Belgiens erhältlich ist. Andernfalls muss die Person dies bei der belgischen Botschaft in ihrem Herkunftsland oder ihrem früheren Wohnsitz
beantragen

@Coke Ich nehme an, die einfachste Lösung besteht darin, ein Schengen-Visum aus z. B. Deutschland zu beantragen und dieses Visum dann für Reisen zu verwenden. Ich bin mir nicht sicher, wie es in der Praxis für Menschen in Belgien funktioniert.
JonathanReez

@JonathanReez Ein Antragsteller für ein Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt muss einen legalen Aufenthalt im Hoheitsgebiet des Konsulats nachweisen. Ein deutsches Konsulat in Belgien oder ein Schengen-Konsulat in Belgien erteilt Personen mit legalem Wohnsitz in Belgien kein Visum für einen Kurzaufenthalt. Das macht keinen Sinn.
Phoog

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@ JonathanReez es scheint eigentlich ziemlich häufig. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Landes, die Notlage einer Person zu lösen, die aufgrund eines anhängigen Aufenthaltsantrags in einem Land festsitzt oder diesen nicht löst. Es liegt nicht an anderen Ländern, eine Problemumgehung bereitzustellen.
Phoog

Antworten:


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Ein paar Punkte hier:

  1. Wenn Sie einen Antrag auf ein langfristiges Schengen-Visum (D-Visum) oder eine Verlängerung oder Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis stellen, erhalten Sie in Ihrem Reisepass einen Stempel, der angibt, dass der Antrag derzeit bearbeitet wird. Mit diesem Stempel können Sie im Land bleiben, aber Sie dürfen nicht gehen und wieder eintreten.
  2. Da es innerhalb der Schengen-Zone keine Grenzen gibt, können Sie die Zone während der Antragstellung umrunden, aber Sie können sie nicht verlassen.
  3. Wenn Sie ein Schengen-Visum in einem anderen Land beantragen, wird der ausstehende Antrag storniert, da er als nicht mehr erforderlich angesehen wird. MACH DAS NICHT.
  4. Die einzigen Ausnahmen könnten ein Notfall sein (medizinisch oder Tod eines unmittelbaren Familienmitglieds usw.), der es ermöglichen würde, ein kurzfristiges Visum zu beantragen, während der Antrag erneuert wird. Versuchen Sie dies nicht, wenn es sich nicht um einen echten Notfall handelt. Sie müssen eine schriftliche Erklärung des Arztes / Krankenhauses oder eine Sterbeurkunde vorlegen. Wenn Sie dies nicht angeben können, wird dies als falscher Vorwand angesehen, ein anhängiger Antrag wird abgelehnt und Sie können für bis zu 10 Jahre aus der Schengen-Zone ausgeschlossen werden.

TL; DR - Wenn Ihr Verlängerungsantrag derzeit aussteht, reisen Sie nicht außerhalb der Schengen-Zone.

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