Kann ich nach Erteilung des deutschen Flüchtlingsstatus in meine Heimat zurückkehren?


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Mir wurde kürzlich der deutsche Flüchtlingsstatus mit einem Reisedokument zuerkannt, und in meinem Interview sagte ich ihnen, dass ich niemals in mein Heimatland Irak zurückkehren würde. Jetzt ist jemand, den ich liebte, in meinem Land gestorben.

Kann ich mit meinem irakischen Pass den Schengen-Raum verlassen und zurückkehren? Würde die deutsche Einwanderung es bemerken und meinen Flüchtlingsstatus aufheben?

Kann ich sowohl meinen irakischen Pass als auch meine deutschen Reisedokumente verwenden? Würden die deutschen Behörden wissen, ob ich das getan habe?


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JoErNanO

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Die Tatsache, dass Sie sich sicher fühlen, zu ihrer Beerdigung nach Hause zurückzukehren, bedeutet, dass Sie kein Flüchtling sind und das System ausnutzen.
Jason

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Ich stimme nicht zu, dass dies eine nicht themenbezogene Frage zum Thema Langzeitreisen ist. Die Frage handelt von einer Person, die jetzt in Deutschland lebt und kurz in den Irak reisen möchte. Es geht nicht darum, irgendwo einen langfristigen Besuch abzustatten.
David Richerby

Antworten:


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Wenn Sie ein Flüchtling im Sinne der UN-Konvention sind, können Sie nicht in Ihr Heimatland zurückkehren, ohne Ihren Flüchtlingsstatus zu verlieren. Schließlich bedeutet die Tatsache, dass Sie es wagen zurückzukehren, dass 1) sich die Situation in Ihrem Land verbessert hat, sodass Sie keinen Flüchtlingsstatus mehr haben müssen, oder 2) Sie die Behörden belogen haben, um den Flüchtlingsstatus zu erlangen.

Jedoch,

es gibt viele menschen, die als flüchtlinge nach deutschland kommen, die laut uno-konvention keinen flüchtlingsstatus erhalten, aber dennoch eine zeitlang bleiben dürfen ("duldung"). Gründe dafür können sein

  • Bürgerkrieg in Ihrem Heimatland, der per se kein Grund ist, den Flüchtlingsstatus zu erhalten, aber es zu gefährlich macht, Sie nach Hause zu schicken
  • selbst kein Flüchtling, sondern ein Familienmitglied eines Flüchtlings, insbesondere eines Minderjährigen
  • minderjährig sein oder eine Ausbildung absolvieren, die mit einer offiziellen Berufsbezeichnung endet (Azubi)
  • verschiedene andere

Wenn Sie eines davon haben, besteht möglicherweise die Möglichkeit, dass Sie nach Ihrem Besuch in Ihrem Heimatland zurückkehren.

Es gibt auch Fälle, in denen Flüchtlinge für kurze Zeit in ihr Heimatland zurückgekehrt sind und ihren Flüchtlingsstatus nicht verloren haben.

Dieser Artikel http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-machen-urlaub-in-heimatlaendern-was-an-der-meldung-falsch-ist-a-1163448.html vom 18.08.2017 zitiert die BAMF (Bundesamt für Flüchtlinge) mit

Anders als Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, dürfen anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiäre Schutzberechtigte nach europäischem Recht mit diesem Aufenthaltstitel auch Auslandsreisen unternehmen. Travel in the follow state are no Erlöschensgrund, could only in the single case to Aberkennung of the Protection status lead.

auf Englisch (Übersetzung meiner)

Im Gegensatz zu Flüchtlingskandidaten, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, dürfen [Flüchtlinge] nach EU-Recht ins Ausland reisen. Reisen in das Herkunftsland sind kein Grund, [den Status] zu annullieren, und können nur in besonderen Fällen zum Widerruf des Schutzstatus führen.

Der Artikel sagt auch, dass die Dinge vom Grund der Reise abhängen. Urlaub zu machen ist viel problematischer als einen todkranken Verwandten zu besuchen.

Wenn Sie also einen wichtigen, dringenden Grund haben, nach Hause zu reisen, können Sie dies möglicherweise tun, ohne Ihren Status zu verlieren. Aber erkundigen Sie sich zuerst bei einem Anwalt für Einwanderungsfragen und versuchen Sie unter keinen Umständen, das System zu betrügen. Sie werden viel mehr Ärger bekommen, wenn Sie es herausfinden. Und da die Behörden potenzielle ISIS-Unterstützer, die Länder des Nahen Ostens besuchen, genau beobachten, ist es fast unmöglich, nicht herauszufinden.

Außerdem kann sich die Regierung angesichts der aktuellen politischen Lage (die Rechtsradikale AFD hat bei den Wahlen 15% zugelegt, vor allem, weil sie gegen Flüchtlinge war) nicht leisten, "ich hatte eine großartige Zeit in meinem Heimatland und bin jetzt zurückgekehrt, um Deutsch zu genießen Sozialversicherungsberichte. Erwarten Sie von den Behörden keine Nachsicht.

Ein guter Ausgangspunkt, um Rechtsberatung zu erhalten, scheint https://www.proasyl.de/asylberatung/ zu sein (ich bin in keiner Weise mit ihnen verbunden) - sie geben kostenlose Beratung, helfen bei der Suche nach einem Anwalt und wenn Sie dies benötigen Ein Anwalt, der aber nicht für einen bezahlen kann, kann finanzielle Unterstützung leisten, die durch Spenden unterstützt wird. Sie werden Sie sowohl telefonisch als auch per E-Mail beraten und sprechen sowohl Englisch als auch Deutsch. Googeln für "flüchtlingshilfe rechtsberatung" bietet auch viele andere hilfreiche Links.


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Dies ist wirklich die einzige Antwort. Konsultieren Sie einen Anwalt für Einwanderungsfragen. Ich kenne deutsche Wohltätigkeitsorganisationen nicht, aber es gibt wahrscheinlich eine Flüchtlingshilfswerkstatt, die eine solche Beratung für wenig bis gar keine Kosten anbietet. (Wenn Sie eine kennen, auf die Sie OP verweisen können, wäre dies eine hervorragende Ergänzung zu einer bereits hervorragenden Antwort.)
Dennis,

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Das IRC scheint eine deutsche Präsenz zu haben: rescue-uk.org/irc-germany
Dennis

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Ihre Übersetzung hat möglicherweise einige Details verloren. "Asylberechtigter" / "Asylbewerber" ist kein Flüchtling (Kandidat); es bezieht sich auf politische Verfolgung. "Flüchtlinge" fliehen vor Gefahren wie dem Krieg (einschließlich politischer Verfolgung). "Subsidiär Schutzberechtigte" verpassen den Flüchtlingsstatus, dürfen aber in der Heimat nicht entschützt werden, da sie dort noch z. B. Todesstrafe oder Folter drohen können. Das Zitat gilt jedoch ohnehin für "alles oben Genannte", mit der einzigen Ausnahme, dass Asylsuchende noch nicht aufgenommen wurden.
Hagen von Eitzen

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@henning: Ich möchte nicht, dass die Antwort "Ja, du kannst es tun" lautet. Ich möchte, dass es "im Grunde genommen nein" lautet, aber es kann Ausnahmen geben, und diese Ausnahmen gelten möglicherweise für OP oder andere Leser, die ein ähnliches Bedürfnis haben, aber diese müssen vorsichtig sein und nicht einfach davon ausgehen, dass es in Ordnung ist ".
Guntram Blohm unterstützt Monica

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@Fattie du fehlst "im Sinne der UN-Konvention". Unter bestimmten Umständen lautet die Antwort „Nein“. Unter anderen Umständen ist es nicht so eindeutig, und das ist der Rest der Antwortdetails. Da wir den genauen Status der OP nicht kennen und andere, die nicht von den Vereinten Nationen als Flüchtlinge eingestuft sind, möglicherweise auf diese Antwort stoßen, erscheint es vernünftig und hilfreich, diese anderen Umstände zu behandeln. Sie scheinen eine einfache, vollkommen spezifische Antwort auf eine Frage zu wollen, die weder einfach noch vollkommen spezifisch ist.
Dennis

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Sie erhielten den Flüchtlingsstatus, weil Sie sie davon überzeugt haben, dass Sie nicht in den Irak zurückkehren können. Also ja, wenn sie wissen, dass Sie zurückgegangen sind, verlieren Sie wahrscheinlich Ihren Status.

Ich bin mir nicht sicher, ob Sie hier jemanden finden werden, der Ihnen Ratschläge dazu gibt. Die meisten Leute auf dieser Seite sind nicht in Betrug; und selbst wenn Sie konkrete Ratschläge erhalten haben, ist es keine gute Idee, Ihren Einwanderungsstatus auf anonyme Ratschläge im Internet zu setzen.

Bearbeiten: Einige Kommentatoren unten fragen nach "Quellen". In diesem Dokument können wir zum Beispiel lesen

Wenn Sie beispielsweise während des Asylverfahrens falsche Angaben gemacht haben, kann das BAMF Ihnen den Schutzstatus entziehen.

Das OP sagte, dass er dem BAMF sagte, dass er nicht in den Irak zurückkehren werde. Soweit ich das beurteilen kann, ist es nicht per se verboten, dorthin zu gehen, aber es könnte den Asylantrag betrügerisch machen. Ich sagte oben, dass es wahrscheinlich ist , dass der Status verloren geht, und es ist noch wahrscheinlicher, wenn Deutschland tatsächlich gegen betrügerische Asylbewerber vorgeht .


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In einigen Ländern gilt bereits die Verwendung der Pässe Ihres Ursprungslandes als "Akzeptanz des Schutzes Ihres Heimatstaates" und kann zum Ende des Flüchtlingsstatus führen. ccrweb.ca/en/cessation-basic-information
SJuan76 25.11.17

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JoErNanO

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Ein Bekannter tat dasselbe und erhielt seinen Flüchtlingsstatus widerrufen, als er herausgefunden wurde. In seinem Fall war das Herkunftsland Afghanistan und das Gastland Großbritannien. Ich gehe davon aus, dass die gleichen Regeln auch in Deutschland gelten.


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Grundsätzlich halte ich die deutschen Einwanderungsbestimmungen für viel humaner als die britischen Gesetze. (Ich spreche als Brite, der in Deutschland lebt.)
Martin Bonner unterstützt Monica

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Ein in Finnland lebender somalischer Flüchtling wurde vor einigen Jahren in Mogadischu getötet, als er dorthin reiste, um an Wahlen teilzunehmen. Keine solche Regel hier; Sie erhalten den Flüchtlingsstatus, wenn Ihr Leben in Gefahr ist. Wenn Sie es riskieren wollen, fahren Sie fort.
JollyJoker

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Ein einzelnes (gebrauchtes) Beispiel kann als allgemeine Anleitung nicht sehr nützlich sein. Wie könnte dies 40 positive Stimmen bekommen?
Trilarion

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"Ich gehe davon aus, dass die gleichen Regeln auch in Deutschland gelten." das ist spektakulär falsch.
Fattie

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Eine neue Ergänzung des Asylgesetzes, §8 (1c), besagt, dass Behörden wie Polizei, Grenzschutz, Ausländerbehörde oder das Sozialamt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) benachrichtigen müssen, wenn Sie nach Hause reisen . Das BAMF muss dann erneut über Ihren Flüchtlingsstatus entscheiden.

Ihr Flüchtlingsstatus geht verloren, wenn Sie sich in Ihrem Heimatland niederlassen (siehe § 72 Abs. 1a Asylgesetz) . Wenn Sie nur zu Hause für einen kurzen Besuch gehen, es könnte eine Chance sein , dass Sie Ihren Flüchtlingsstatus und Rückkehr zu halten.

Wie viele andere geschrieben haben, holen Sie professionellen Rechtsrat ein, bevor Sie sich entscheiden, Ihr Heimatland zu besuchen.

(Ich bin kein Rechtsexperte. Mein persönlicher Rat wäre: Geh nicht, es sei denn, dein Grund für eine Reise ist weit zwingender als die Gründe, warum du Zuflucht suchst.)


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Herzlichen Glückwunsch zum Posten einer anscheinend richtigen Antwort mit Links zu den relevanten Gesetzen. Die anderen Antworten hier sind ein Zugunglück. Absurd, wie der Akzeptierte zur Hölle herabgestuft wird, während der am höchsten gestimmte offensichtlich falsch ist.
JollyJoker

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Ein anderer Rat könnte sein, das BAMF vorher zu fragen. Ja, es wird dann wissen, aber bis dahin würde mindestens einer eine maßgebliche Meinung haben.
Trilarion

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Genau wie @JollyJoker sagt, sind die anderen Antworten hier ein Müllcontainerfeuer. Dies ist die einzige Antwort, die etwas wert ist.
Fattie

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@JollyJoker Es fühlt sich für mich wie eine Situation an, in der sich die Leute moralisch von der Frage geplagt fühlen und für Informationen stimmen, die sie wahr haben wollen.
Casey

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Entgegen der landläufigen Meinung führt die Rückkehr in Ihr Heimatland nicht dazu, dass Sie Ihren Flüchtlingsstatus verlieren. Zumindest nicht in Deutschland. Leider, wie ich persönlich zu sagen habe, bei allem Respekt vor Ihrem persönlichen Verlust

Das BAMF hat kürzlich (vor 4 Monaten) berichtet, dass Menschen mit Flüchtlingsstatus, die wieder in ihre Heimat zurückkehren, ein Phänomen sind, das überhaupt nicht ungewöhnlich ist und für das es noch kein rechtliches Verfahren gibt. Sie gaben ausdrücklich an, dass die Rückkehr in das eigene Heimatland in der Regel kein Grund ist, auch wenn sie möglicherweise den individuellen Status einer Person widerrufen (wahrscheinlich, wenn es sich um eine Kriegsreise handelt, eine Reise in ein Terrortrainingslager oder so etwas?) .


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Politics.stackexchange.com ist so ===>
Martin Bonner unterstützt Monica

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@MartinBonner Solch ein Geschwätz ist auf Politics.SE auch nicht zum Thema oder willkommen.
Gerrit

@gerrit aber dort könnte es möglich sein, es in einen nützlichen Beitrag zu bearbeiten. Ich sehe hier keine Hoffnung dafür.
Martin Bonner unterstützt Monica

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80% dieser Antworten sind vom Thema abweichend. Der betreffende Teil ist möglicherweise informativ, enthält jedoch keine Quellen.
Henning

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@KonradRudolph Nach JoErNaNos bearbeiten, ja.
Gerrit
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