Kann ich innerhalb von 180 Tagen mit einer ESTA in die USA zurückkehren?


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Ich reiste im Oktober 2017 mit einer ESTA- Genehmigung in die USA und blieb vier Wochen. Ich bin Holländer und lebe in Portugal. Wenn ich das richtig verstehe, hätte ich 90 Tage in den USA bleiben können. Danach sollte ich 90 Tage wegbleiben. Ohne nachzudenken, habe ich für Februar 2018 einen Flug in die USA gebucht.

Fragen:

  1. Wird mir die Einreise verweigert? Ich könnte in der zweiten Hälfte der 180 Tage in die USA einreisen. Kann mir bitte jemand erklären, ob ich das Risiko habe, die Einreise zu verweigern?
  2. Gibt es eine Alternative?
  3. Ich habe immer noch ein unbefristetes Visum (siehe Foto). Würde mir das noch die Einreise in die USA ermöglichen?

Visum in meinem alten niederländischen Pass


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"Danach sollte ich 90 Tage wegbleiben." Es gibt keine solche Regel.
user102008

@ user102008: Es ist keine formelle Regel, aber CBP hat bestätigt, dass es sich um eine Faustregel handelt, die ihre Beamten wahrscheinlich befolgen werden. siehe travel.stackexchange.com/a/97935/1362
Nate Eldredge

Antworten:


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  1. Mit dem Programm zur Befreiung von der Visumpflicht können Sie bis zu 90 Tage pro Besuch in die USA einreisen . Es gibt keine Regel über 180 Tage. Einwanderungsbeamte fragen sich möglicherweise, ob Sie das Programm missbrauchen, indem Sie es verwenden, um zu viel Zeit in den USA zu verbringen, aber das scheint in Ihrem Fall äußerst unwahrscheinlich.

  2. Sie brauchen keine Alternative, können aber jederzeit ein Visum beantragen.

  3. Ihr Visum wurde gesetzlich ungültig, als vor Jahren neuere maschinenlesbare Visa eingeführt wurden . Sie können es nicht mehr verwenden.


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Ist es erwähnenswert, dass sich die USA (wie praktisch jedes andere Land der Welt) das Recht vorbehalten, jedem, der kein Staatsbürger oder ständiger Wohnsitz ist, die Einreise zu verweigern? Nicht, dass es für Leute mit angemessenem Papierkram und ohne Aufzeichnungen aus der Ferne üblich wäre, aber es ist immer eine Möglichkeit.
Origimbo

@origimbo es ist in der Tat erwähnenswert, dass. (Auch ständigen Bewohnern kann unter bestimmten Umständen die Einreise verweigert werden.)
Phoog
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