Sie bewerben sich meistens aus Ihrem Wohnsitzland. Wenn Sie mit einem von dort aus beantragten Arbeitsvisum in Deutschland wohnen, müssen Sie nicht zu Ihrem Wohnort zurückkehren, um ein Visum für ein Drittland zu beantragen.
Dies gilt normalerweise nicht für Personen, die ein Besuchsvisum in dem Land haben, aus dem sie einen Antrag stellen möchten.
Jedes Land hat unterschiedliche Wohnsitzerfordernisse für Besucher. Wenn Sie nicht einige Länder angeben, ist es schwierig, alle in einer Antwort aufzulisten.
Beispielsweise stellen die USA keine Bedingungen an den Antragsteller, nur aus dem Land der Staatsbürgerschaft einen Antrag zu stellen, aber dann ist der Antragsteller verpflichtet, eine signifikante Bindung an das Wohnsitzland nachzuweisen. Selbst in Fällen, in denen es vollkommen in Ordnung ist, es so aufzutragen, wird es kein Kinderspiel.
Für ein anderes Beispiel hat Großbritannien dies zu sagen
1. Anträge auf Kurzzeitvisa und Familiengenehmigungen des EWR
Sie können Anträge auf ein Besuchsvisum, ein Kurzzeitstudienvisum oder eine Familiengenehmigung des EWR in jedem Visumantragszentrum, jeder britischen diplomatischen Vertretung oder jeder konsularischen Vertretung in Übersee stellen, in der Anträge auf Einreisegenehmigung angenommen werden.
Sie sollten legal in dem Land oder Gebiet anwesend sein, aus dem Sie sich bewerben.
2. Anträge auf sonstige Einreisegenehmigung
Anträge für andere Arten der Einreisegenehmigung (außer Tier 5) sollten in Ihrem Wohnsitzland gestellt werden. "Wohnsitzland" ist möglicherweise nicht Ihr Herkunftsland und bezieht sich auf den Ort, an dem Sie die Erlaubnis zum Leben haben, beispielsweise zu Arbeits- oder Studienzwecken. Viele Länder stellen unter diesen Umständen Staatsangehörige aus Übersee mit Aufenthaltskarten aus. Wenn Sie beispielsweise die Erlaubnis haben, 6 Monate als Besucher in einem Land zu bleiben, sind Sie kein Einwohner.
Wenn es in dem Land, in dem Sie leben, keine Stelle gibt, sollten Sie die Bewerbung bei der entsprechenden Bewerbungsstelle einreichen.