Gilt ein Touristenvisum (90 Tage), nachdem ein langfristiges Visum in den Schengen-Ländern abgelaufen ist? [Duplikat]


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Ich bin ein Australier, der derzeit ein Working-Holiday-Visum für die Niederlande beantragt, das im Mai nächsten Jahres endet. Ich würde gerne wissen, ob ich nach Ablauf meines Visums weitere 90 Tage als reguläres Touristenvisum bekomme, da ich nach Ablauf meines Visums noch einige Reisen innerhalb Europas unternehmen möchte, bevor ich nach Australien zurückkehre.


Der beste Ort, um dies zu erfragen, ist IND ( http://english.ind.nl/contact/ ), da Sie bereits in den Niederlanden sind, kostet der Anruf € 0,10 pro Minute. Sie werden Ihnen mit Sicherheit eine solide und rechtlich korrekte Antwort geben. In solchen Angelegenheiten würde ich nur der offiziellen Behörde vertrauen.
Inchlk

Antworten:


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Ich hatte die gleiche Situation wie du. Ich beschloss, den Schengen-Raum zu verlassen, als mein Arbeitsvisum abgelaufen war (ich bin übers Wochenende nach London gereist) und kam über Paris zurück. Ich hatte keine Probleme bei der Grenzkontrolle, einen Einreisestempel zu bekommen, und der Grenzbeamte sah sich mein abgelaufenes Visum kaum an.

Ich weiß also nicht, ob Sie die 90 Tage automatisch erhalten können, aber zumindest in meinem Fall habe ich die 90 Tage nach einer Reise nach Großbritannien erhalten.

Meine relevante Frage zu SE ist hier .

Update:
Ich habe den Schengen-Raum nach Ablauf meines Arbeitsvisums nun zweimal gut verlassen und betreten. Ich bin über die Flughäfen Charles de Gaulle und Orly (beide in Paris) eingereist, und die Grenzschutzbeamten haben meinen Pass durchgesehen, das abgelaufene Visum gesehen und meine Einreise trotzdem abgestempelt.


(+1) Eine kleine Bemerkung: Anders als in den USA gibt es keine maximale Aufenthaltsdauer bei der Einreise in den Schengen-Raum. Abhängig von ihrer Staatsbürgerschaft benötigen Besucher entweder ein Visum (das dann eine Gültigkeitsdauer angibt) oder können ohne Visum einreisen (in diesem Fall beträgt das einzige Limit 90 Tage).
Entspannt

@Entspannte Kurzaufenthaltsvisa geben nicht unbedingt eine Dauer an. In diesen Fällen gilt natürlich die Regel 90/180.
Phoog

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@phoog Nicht ganz, ich glaube, der Aufkleber sagt in diesem Fall "90 Tage". Mein Punkt ist, dass es davon abhängt, was auf dem Aufkleber steht. Dies gibt die Dauer implizit oder explizit an.
Entspannt

@Entspannt bist du natürlich richtig. Ich weiß nicht, was ich gedacht habe, als ich meinen vorherigen Kommentar hinterlassen habe, und auch nicht, warum ich auf Ihren zweiten Kommentar nicht geantwortet habe, als Sie ihn veröffentlicht haben.
Phoog

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Ich habe einen Australier gefragt und das war ihre Antwort:

Nach meinem Verständnis des WHV-Programms wird dieses Land mit einem Working-Holiday-Visum von der restlichen 90-Tage-Beschränkung für Touristenvisa "befreit".

Wenn Sie also die letzten 90 Tage Ihres WHV-Visums in den Niederlanden verbracht haben, sollte es für die nächsten 90 Tage kein Problem geben, durch den Rest des Schengen-Raums zu reisen. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob dies die Niederlande als unsichtbar erscheinen lässt.

Wenn Sie Ihr WHV auf ein reguläres Touristenvisum umstellen, müssen Sie möglicherweise irgendwo in London den Schengen-Raum mit Ihrem WHV „verlassen“, damit Sie als Tourist wieder einreisen können.

Ich würde mich mit der australischen Botschaft in Verbindung setzen - sie sollte Ihnen zumindest sicherer helfen können als ich.


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Der Austritt aus dem Schengen-Raum und die erneute Einreise scheinen keine Voraussetzung für die Gültigkeit Ihres Aufenthalts zu sein.

[EDIT] Ich habe jedoch gerade festgestellt, dass das französische Konsulat in Sydney ausdrücklich vorschlägt , dass Sie Schengen verlassen und wieder einreisen sollten, und vorschlägt , nach Großbritannien zu gehen:

Wenn Sie nach Ablauf Ihres Working-Holiday-Visums bis zu 90 Tage im Schengen-Raum bleiben möchten, müssen Sie Frankreich und den Schengen-Raum verlassen und am nächsten Tag als Tourist für 90 Tage wieder in den Schengen-Raum einreisen Tage innerhalb von 6 Monaten. Sie können den Schengen-Raum verlassen (Reisepass an der Grenze abgestempelt), indem Sie beispielsweise nach Großbritannien reisen.

[Ende BEARBEITEN]

Wie andere Antworten zeigen, ist es möglich, bis zu 90 Tage im Schengen-Raum zu touristischen Zwecken zu verbringen, auch wenn Sie zuvor ein Visum für einen längeren Aufenthalt hatten.

Dies ist nur eine Erfahrung und keine maßgebliche Quelle, aber eine Freundin (die kein Visum für einen kurzen Aufenthalt benötigt) hat kürzlich ihren Aufenthalt mit einem Studentenvisum in Frankreich beendet. Sie beschloss, danach für den Tourismus zu bleiben. Sie verließ den Schengen-Raum erst mehr als 10 Tage nach Ablauf ihres Studentenvisums (mit einem Ausreisestempel mit Datumsangabe). Sie betrat den Schengen-Raum und verließ ihn bald darauf zweimal und hatte nie Probleme mit der Einwanderung (die ihr Visum das zweite Mal kaum überprüfte). Sie überquerte die Grenze an verschiedenen Orten in Europa und machte deutlich, dass sie auf Reisen war (und zum Beispiel nicht arbeitete).

Obwohl das Konsulat von Frankreich in Sydney wie oben angegeben etwas anderes bestimmt, ist es daher wahrscheinlich, dass bei der Ausreise und Wiedereinreise keine Ausreise- und Einreisestempel erforderlich sind, aus denen hervorgeht, dass die Aufenthalte getrennt sind. Es scheint möglich zu sein, ständig ein Visum für einen längeren Aufenthalt und ein Visum für einen kurzen Aufenthalt zu haben (falls kein Visum für einen kurzen Aufenthalt erforderlich ist), aber ich würde empfehlen, Schengen nach Möglichkeit zu verlassen . Ich nehme an, jeder Beweis, dass Sie nicht arbeiten (z. B. ein Dokument über das Ende eines Vertrags), würde helfen, falls die Grenzpolizei misstrauisch ist.


Beachten Sie, dass dies meine Antwort und die Tatsache bestätigt, dass der darin zitierte Text wirklich aktuelles EU-Recht ist. Wenn ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt erforderlich war, sollte es im Prinzip immer noch möglich sein, ein Visum zu erhalten und es zu verwenden, es ist eine andere Frage.
Entspannter

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Als australischer Staatsbürger benötigen Sie kein Schengen-Visum (und können es auch nicht bekommen), aber Sie können den Schengen-Raum nach dem Ende Ihres Working-Holiday-Visums in der Tat für 90 Tage ohne Visum besuchen. Die einschlägige Verordnung ist der Schengener Grenzkodex und insbesondere Artikel 6:

  1. Für geplante Aufenthalte im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen, bei denen der Zeitraum von 180 Tagen vor jedem Aufenthaltstag berücksichtigt wird, gelten die Einreisebedingungen für Drittstaatsangehörige folgende:

[…]

  1. Für die Zwecke von Absatz 1 gilt das Datum der Einreise als erster Tag des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und das Datum der Ausreise als letzter Tag des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten. Im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums für einen längeren Aufenthalt genehmigte Aufenthaltszeiten werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt.

An alle, die diesen Beitrag bearbeitet haben: Dies ist das aktuelle EU-Recht. Um dies zu überprüfen, schlagen Sie die letzte „konsolidierte Version“ des Borders Code nach.
Entspannter

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Um zu bestätigen, was Paulinchen2 sagte:

Über die Website des niederländischen Einwanderungs- und Einbürgerungsdienstes (IND):

Wenn Sie länger als drei Monate in den Niederlanden bleiben möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Überprüfen Sie den Residenz-Assistenten auf weitere Informationen.

Aus den FAQ zu Aufenthaltsgenehmigungen (Schwerpunkt Bergwerk):

Kann ich auch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn ich mich als Tourist in den Niederlanden aufhalte?

Dies hängt von Ihrer Nationalität ab. Die meisten Menschen müssen zunächst eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis (MVV) haben, bevor sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Die vorläufige Aufenthaltserlaubnis können Sie nur in Ihrem Herkunftsland oder als Daueraufenthalt beantragen. Die Bedingungen für den Erhalt einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis hängen von Ihrem Aufenthaltszweck ab. Wählen Sie im Aufenthaltsassistenten Ihren Aufenthaltszweck, Ihre Nationalität und "länger als 3 Monate" aus. Anschließend erfahren Sie, ob und wie Sie eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis benötigen.

Und aus den FAQ zu Feiertagen länger als drei Monate :

Es ist nicht möglich, ein Kurzaufenthaltsvisum für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten zu beantragen. Wenn Sie länger als 3 Monate in den Niederlanden bleiben möchten, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, benötigen Sie einen anderen Aufenthaltszweck als Urlaub und müssen die Bedingungen des von Ihnen festgelegten Aufenthaltszwecks erfüllen.

Der Wortlaut und die Sprache scheinen mir ziemlich klar zu sein, obwohl Ihre genaue Situation nicht besprochen wurde. Leider lautet die Antwort für Sie: Es ist nur möglich, wenn Sie bereits über eine niederländische Aufenthaltserlaubnis verfügen (unwahrscheinlich, da Sie diese nur benötigen, wenn Sie länger als 90 Tage bleiben und Ihr derzeitiges Visum nur drei Tage gültig ist Monate).


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Ich denke, Sie verstehen die Situation falsch. Laut SarahG ist sie bereits mit einem Working Holidy Visum in den Niederlanden und endet im Mai. Das Visum ist also länger als drei Monate gültig. Laut IND muss sie eine Aufenthaltserlaubnis haben. Die Frage ist, ob sie danach ein Touristenvisum bekommen kann, ohne zu gehen und zurückzukehren.
Michael Borgwardt

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Dieser (inoffiziellen) Website zufolge können Sie ein Schengen-Visum nur dann beantragen, wenn Sie über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, die bis zu 3 Monate vor Ablauf der Erlaubnis gültig ist, wodurch genau das verhindert wird, was Sie tun möchten. Aber das ist für das Vereinigte Königreich, das kein Schengen-Vollmitglied ist. Und Sie kommen aus Australien, brauchen also eigentlich kein Visum, um als Tourist im Schengen-Raum zu bleiben.

Interessanterweise benötigen Australier auch kein Visum, um im (Nicht-Schengen-) Vereinigten Königreich zu bleiben. Daher könnte es eine Lücke sein, zuerst nach Großbritannien zu reisen und dann als Tourist in den Schengen-Raum einzureisen.

Aber alles in allem ist dies ein ziemlich spezieller Fall und ich würde vorschlagen, dass Sie die australische Botschaft danach fragen.


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Ich halte das nicht für relevant. Der Grund für diese Bemerkung ist, dass für die Beantragung eines Visums in Großbritannien die meisten (alle?) Botschaften einen Wohnsitz des Antragstellers vorschreiben. Dies hat nichts mit dem Problem des OP zu tun.
Entspannt

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Ich bin mir zu 99,9% sicher, dass es Ihnen keine zusätzliche Zeit gibt.

Die von Ihnen angegebenen 90 Tage sind die maximale Aufenthaltsdauer ohne Visum. Als Australier können Sie ein Touristenvisum in der Schengen-Zone beantragen.


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Das ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Wichtig ist, dass 90 Tage nicht der maximale Aufenthalt ohne Visum sind, sondern die maximale Aufenthaltsdauer für (fast) alle Kurzaufenthalte gemäß den Schengen-Bestimmungen. Einige Menschen können ohne Visum einreisen, andere benötigen ein Visum, aber wenn Sie die maximale Aufenthaltsdauer ausgeschöpft haben, kann es nicht verlängert werden, wenn Sie ein anderes Schengen-Visum erhalten, und Ihr Antrag sollte abgelehnt werden.
Entspannt
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