Würden Sie die Frage zu früheren Ablehnungen mit Ja beantworten, wenn Sie eine 221 (g) erhalten würden, die nach AP genehmigt wurde, ohne einen weiteren Antrag stellen zu müssen?
Es scheint widersprüchliche Informationen auf Regierungswebsites zu geben.
Die amerikanische Botschaft in Japan https://jp.usembassy.gov/visas/visa-waiver-program/frequently-asked-questions-esta/ :
Ich habe zuvor ein F-1-Visum beantragt und für den Antrag standen weitere Dokumente aus. Ich erhielt eine Mitteilung (221 g Brief) vom Konsularbeamten, in der stand, dass mein Antrag abgelehnt wurde. Jetzt möchte ich in die USA gehen, um Sehenswürdigkeiten zu besichtigen. Wie soll ich die ESTA-Frage beantworten? Wurde Ihnen jemals ein US-Visum verweigert oder ...
Wenn Ihr Visumantrag aus irgendeinem Grund gemäß Abschnitt 221 (g) der INA abgelehnt wurde, sollten Sie für Frage F auf dem ESTA-Antragsformular „Ja“ markieren. Eine Ablehnung nach 221 (g) führt NICHT zu einer automatischen Ablehnung von ESTA. Selbst wenn Sie nach einer 221 (g) -Verweigerung ein Visum erhalten, antworten Sie bitte weiterhin mit "Ja", um Fragen zu allen zukünftigen ESTA-Anträgen zu stellen.
Die amerikanische Botschaft in Deutschland https://de.usembassy.gov/visas/esta-wvp-faqs/
Mein Visumantrag steht noch aus (im Status 221g). Kann ich im Rahmen des Visa Waiver Program (ESTA) in die USA reisen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wurde?
Nein. Ihr aktueller Antrag muss geklärt werden, bevor Sie sich für das Visa Waiver-Programm bewerben können. Wenn Sie eine ESTA-Freigabe beantragen, während Ihr aktueller Antrag noch aussteht, müssen Sie mit „Ja“ antworten, wenn Sie gefragt werden, ob Ihnen jemals ein Visumantrag verweigert wurde. Wenn die ESTA-Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden, können zusätzliche Probleme für zukünftige Reisen in die USA entstehen. Sobald Ihr Antrag gelöst wurde, sollten Sie entweder mit "Ja" oder "Nein" antworten, wenn Sie gefragt werden, ob Ihnen jemals ein Visumantrag aufgrund der endgültigen Entscheidung Ihres Visumantrags verweigert wurde. Abgelaufene Anträge (aufgegebene Fälle, in denen mehr als ein Jahr seit dem Zeitpunkt des Erstantrags vergangen ist) gelten als Ablehnungen im Sinne des Visa Waiver-Programms. Deshalb,
Vom Außenministerium https://fam.state.gov/fam/09FAM/09FAM040310.html
(2) (U) 221 (g) Ablehnungsschreiben: Bei einer INA 221 (g) NIV-Ablehnung können Stellen das Ablehnungsschreiben in der von ihnen als angemessen erachteten Weise und ohne Genehmigung der Abteilung verfassen. In dem Schreiben muss jedoch: (a) (U) ausdrücklich die Bestimmung des Gesetzes angegeben werden, nach dem das Visum abgelehnt wird; (b) (U) Geben Sie nicht an, dass die Ablehnung „anhängig“, „vorübergehend“ oder „vorübergehend“ ist oder dass der Fall ausgesetzt ist, obwohl dies möglicherweise auf die weitere administrative Bearbeitung des Falls verweist. (c) (U) den Antragsteller weder ermutigen noch davon abhalten, sich erneut zu bewerben; und (d) (U) Geben Sie die folgende Sprache an: Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung für US-Visazwecke, einschließlich ESTA (die ESTA-Website), die Verweigerung eines Visums darstellt.
Die Botschaft in Deutschland scheint am klarsten zu sein, aber sie scheint den beiden anderen zu widersprechen. Auch hier scheint die "Rechtsauffassung" im Internet in Konflikt zu geraten.