Eine verwandte Frage ist hier , aber ich habe festgestellt, dass sie vor über einem Jahr stammt und sich die Bedingungen möglicherweise geändert haben, und meine Frage ist auch etwas anders als diese.
Werden Ausdrucke der im Online-Banking-Portal der Bank erstellten Kontoauszüge für ein britisches Besuchervisum akzeptiert?
Ich füge Kontoauszüge von zwei verschiedenen Konten bei. Für eines der Konten habe ich die gestempelte Version der Kontoauszüge der Bank. Von meinem anderen Konto (das sich zufällig in einem anderen weit entfernten Land befindet) habe ich jedoch absolut keine Möglichkeit, die physisch gestempelten Versionen in so kurzer Zeit zu erhalten. Kann ich daher Probleme haben, einen Satz Kontoauszüge mit einem Stempel und den anderen Satz ohne Stempel zu versehen?
Würde eine eidesstattliche Erklärung eines örtlichen Rechtsanwalts helfen? Das heißt, wenn ich einen Anwalt vor Ort auffordere, eine Erklärung zu schreiben, dass er gesehen hat, wie ich mich in mein Online-Banking-Konto einlogge und die Dokumente direkt vor ihm ausdrucke, ist dies akzeptabel?