Es ist sehr wichtig zu bedenken, dass Sie eine Verlängerung Ihres Visums oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen, bevor Ihr aktuelles Visum abläuft.
Wenn eine Person ihr derzeitiges Visum für mehr als 28 Tage überschreitet, müsste sie Großbritannien verlassen und einen neuen Antrag aus ihrem Heimatland stellen.
Dies hätte zur Folge, dass eine Person auch die für das Visum aufgewendete Wartezeit verliert, die als Beispiel für einen unbefristeten Verbleib angerechnet worden wäre. BIC hatte unglückliche Fälle, in denen sich Personen mit uns in Verbindung setzten, nachdem sie ihr Vorfahren-Visum überschritten hatten und die Möglichkeit hatten, einen unbefristeten Aufenthalt zu beantragen. Sie mussten das Vorfahren-Visum erneut beantragen und die Wartezeit in Richtung beginnen unbefristete Bleibegenehmigung.
Kann die Person jedoch nachweisen, dass außergewöhnliche Umstände es ihr unmöglich gemacht haben, sich innerhalb von 28 Tagen zu bewerben, wird dies berücksichtigt.
Ausnahmefälle umfassen unter anderem: Schwere Krankheit, die den Antragsteller daran hinderte, den Antrag rechtzeitig einzureichen, den Verlust von Dokumenten aufgrund von Feuer oder Diebstahl, Reise- oder Postverspätungen, was dazu führte, dass der Antragsteller oder Vertreter den Antrag nicht rechtzeitig einreichen konnte usw. Es ist jedoch wichtig zu beachten Dieser Nachweis ist für solche „außergewöhnlichen Umstände“ erforderlich und hängt von den individuellen Umständen ab.
Wenn das passieren würde, wäre er nicht in Schwierigkeiten.
Was wäre, wenn er nicht krank und überfordert wäre oder sie nicht an ihn geglaubt hätten? Er hätte die Konsequenzen tragen müssen ...
Hier sind unter anderem die Regeln für das Übernachten enthalten;
Wenn Sie weniger als 90 Tage zu lange geblieben sind und das Vereinigte Königreich freiwillig verlassen haben, können Sie auf Kosten des Außenministers ein Visum für das Vereinigte Königreich beantragen. Wenn Sie länger als 90 Tage im Vereinigten Königreich geblieben sind und das Vereinigte Königreich freiwillig verlassen haben, ohne dass dies der Außenminister zu Lasten des Vereinigten Königreichs geht, droht ein einjähriges Verbot. Wenn Sie im Vereinigten Königreich zu lange geblieben sind und auf Kosten des Außenministers abgesetzt wurden und das Datum, an dem Sie abgesetzt wurden, weniger als 6 Monate nach dem Datum, an dem Sie über die Entscheidung über den Abzug informiert wurden, oder nicht mehr als 6 Monate nach dem Datum, an dem Sie keine Berufung mehr eingelegt haben, droht Ihnen ein Verbot für zwei Jahre. Wenn Sie im Vereinigten Königreich zu lange geblieben sind und auf Kosten des Außenministers freiwillig abgereist sind, droht Ihnen ein Verbot für fünf Jahre. Wenn Sie entfernt oder abgeschoben wurden, droht Ihnen ein 10-jähriges Verbot.