Ich habe die SE-Site der Anwälte nicht gefunden, daher habe ich es für das Beste gehalten, hier zu posten.
/*
* ...subject to the following conditions:
*
* The above copyright notice and this permission notice shall be included in all
* copies or substantial portions of the Software.
*
* The Software shall be used for Good, not Evil.
*
* THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS"...
*/
Dies ist die "nicht-freie" Lizenz nach Crockford, No-Evil, MIT-Art. Diese Lizenz gilt aufgrund der folgenden Formulierung als nicht frei: " Die Software soll für das Gute und nicht für das Böse verwendet werden. "
Wie könnten wir dies umschreiben, um eine "freie" Lizenz zu werden, während wir den ursprünglichen Geist des Satzes beibehalten?
evil
? wäre das google und ihre politik von don't be bad
. Böse Schönheit liegt im Auge des Betrachters.