Ich habe die LGPL-Lizenz gelesen und eine Anforderung gefunden, die mir zuvor nicht bekannt war.
In Abschnitt 4 (Kombinierte Werke) heißt es:
Sie können eine kombinierte Arbeit [...] übermitteln, wenn Sie auch Folgendes ausführen:
a) Geben Sie bei jeder Kopie des kombinierten Werks deutlich an, dass die Bibliothek darin verwendet wird und dass die Bibliothek und ihre Nutzung unter diese Lizenz fallen.
b) Begleiten Sie die kombinierte Arbeit mit einer Kopie der GNU GPL und diesem Lizenzdokument.
c) ...
Warum muss die GPL auch bei der Verknüpfung mit Bibliotheken, die unter der LGPL lizenziert sind, übermittelt werden? Ich befürchte, dass die Aufnahme beider Lizenzen in die Distribution den Benutzer verwirren würde, für welche eine gilt. Interpretiere ich das richtig? Wenn ja, was ist der Grund für diese Anforderung?