Muss ich den Quellcode öffnen, wenn ich GPLv2-lizenzierte Software zum Ableiten von Daten verwende?


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Ich arbeite alleine an einem Kalenderprojekt. In diesem Projekt muss ich Schweizer Ephemeride verwenden . Es ist unter GPLv2 und kommerziell lizenziert. Mit der kommerziellen Version der Lizenz sind Entwickler berechtigt, die Software auf Wunsch zu vertreiben. Da dies jedoch mein persönliches Projekt ist, muss ich die GPLv2-Lizenz verwenden.

Durch die Verwendung der Bibliothek und der Datendatei generiere ich Daten für Kalender. In Zukunft werde ich diese Kalender frei auf einer Website veröffentlichen. In diesem Prozess muss ich natürlich die Bibliothek ändern, einen Teil meines eigenen Codes und andere Aufgaben schreiben. Muss ich meinen endgültigen Quellcode öffnen?

Ich habe kein Problem damit, dies öffentlich zu machen. Aber ich frage, ob ich muss.

Bearbeiten: Aus der detaillierten Antwort von @apsillers & anderen geht hervor, dass ich weder meine Software-GPL erstellen noch den Besuchern der Website Quellcode geben muss. Obwohl ich meine angezeigten Daten GPL durch die Klausel machen muss, als die Schweizer Ephemeriden-Daten, lizenziert unter GPLv2 oder höher und kommerziell:

Wenn ein Programm seine Eingabe in eine andere Form übersetzt, erbt der Copyright-Status der Ausgabe im Allgemeinen den der Eingabe, aus der es generiert wurde.


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Möglicherweise möchten Sie die Frage bearbeiten, da nicht klar ist, ob Sie nach den Daten, der Bibliothek oder beidem fragen.
DougM

Ich habe eine verwandte Frage an Law SE gesendet, falls jemand daran interessiert ist zu antworten: Muss ich beim Leasing von Hardware die GPL-Lizenz einhalten?
Kozuch

Antworten:


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Da Sie eine abgeleitete Arbeit aus GPL-lizenzierter Software erstellen, muss Ihre kombinierte Arbeit unter der GPL als Ganzes lizenziert werden. Wenn Sie Ihre Arbeit jedoch nicht verteilen möchten, sind Sie in keiner Weise gezwungen, Ihre Änderungen weiterzugeben.

In den häufig gestellten Fragen zur GPL heißt es: Halten Sie Ihre Änderungen privat :

Erfordert die GPL, dass der Quellcode geänderter Versionen veröffentlicht wird?

Die GPL verlangt nicht, dass Sie Ihre geänderte Version oder einen Teil davon veröffentlichen. Es steht Ihnen frei, Änderungen vorzunehmen und privat zu verwenden, ohne sie jemals freizugeben ...

Wenn Sie die geänderte Version jedoch auf irgendeine Weise für die Öffentlichkeit freigeben, müssen Sie nach der GPL den geänderten Quellcode den Benutzern des Programms unter der GPL zur Verfügung stellen.

Daher gibt die GPL die Erlaubnis, das geänderte Programm auf bestimmte Weise und nicht auf andere Weise freizugeben. Aber die Entscheidung, ob Sie es veröffentlichen, liegt bei Ihnen.

Daher müssen Sie Ihr geändertes Programm nicht veröffentlichen, aber wenn Sie dies tun, müssen Sie es unter der GPL freigeben.

Vielleicht haben Sie auch Angst, dass Sie durch das Teilen Ihrer Ausgabekalender gezwungen werden, Ihren geänderten Code zu teilen. In den häufig gestellten Fragen wird erläutert, dass Ausgabedaten, die von einem GPL-lizenzierten Werk erstellt wurden, nicht von der GPL abgedeckt werden , es sei denn, die Ausgabe enthält tatsächlich GPL-lizenziertes Material (z. B. wenn ein Teil des GPL-lizenzierten Programms selbst in der Programmausgabe enthalten ist):

Gibt es eine Möglichkeit, die Ausgabe, die Benutzer durch die Verwendung meines Programms erhalten, zu GPLen? Kann ich beispielsweise verlangen, dass diese Designs kostenlos sind, wenn mein Programm zum Entwickeln von Hardware-Designs verwendet wird?

Im Allgemeinen ist dies rechtlich unmöglich; Das Urheberrecht gibt Ihnen kein Mitspracherecht bei der Verwendung der Ausgabe, die Personen mit Ihrem Programm aus ihren Daten machen. Wenn der Benutzer Ihr Programm verwendet, um seine eigenen Daten einzugeben oder zu konvertieren, liegt das Urheberrecht an der Ausgabe bei ihm, nicht bei Ihnen. Wenn ein Programm seine Eingabe in eine andere Form übersetzt, erbt der Copyright-Status der Ausgabe im Allgemeinen den der Eingabe, aus der es generiert wurde.

Sie können also nur dann mitbestimmen, wenn wesentliche Teile der Ausgabe (mehr oder weniger) aus dem Text Ihres Programms kopiert werden. Zum Beispiel würde ein Teil der Ausgabe von Bison (siehe oben) von der GNU-GPL abgedeckt, wenn wir in diesem speziellen Fall keine Ausnahme gemacht hätten.

In welchen Fällen wird die Ausgabe eines GPL-Programms auch von der GPL abgedeckt?

Nur wenn das Programm einen Teil von sich selbst in die Ausgabe kopiert.

Ihre Ausgabe ist also wahrscheinlich nicht GPL-lizenziert. Beachten Sie, dass auch in einigen ungewöhnlichen Fall , in dem der Ausgang ist irgendwie GPL-Lizenz (wie ein Bison Grammatik), ist der Ausgang eine separate Arbeit aus dem Programm , das es erstellt. Sie müssten die GPL-Einschränkungen für die Ausgabe einhalten, aber die Freigabe der GPL-lizenzierten Ausgabe bedeutet nicht, dass Sie Änderungen für das GPL-lizenzierte Programm freigeben müssen, das diese Ausgabe erstellt hat. Die GPL des Programms wird nur wirksam, wenn das Programm selbst verteilt wird, nicht, wenn seine Ausgabe verteilt wird.


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Für die GPLv2 müssen Sie nur denjenigen, denen Sie die Software geben, Quellcode (und unbelastete Weiterverteilungsrechte) zur Verfügung stellen. Wenn sich die Software nur auf Ihrem Computer befindet, müssen Sie keinen Code verteilen, da Sie keine Binärdateien verteilen. (Abgesehen davon stellt die Affero-GPL (AGPL) strengere Anforderungen als die einfache GPL: Bei AGPL-lizenzierter Software müssen Sie den Quellcode auch für alle Benutzer freigeben, die über ein Netzwerk mit Ihrer Software interagieren.)

Unabhängig von der von Ihnen verwendeten GPL-Version ist jedoch jede mit der Software erstellte Datendatei NICHT Teil derselben Arbeit und muss daher normalerweise nicht unter der GPL lizenziert werden.

Beachten Sie außerdem, dass einfache Listen in vielen Fällen nicht einmal urheberrechtlich geschützt werden können. Wenn Sie ein Urheberrecht an Ihren Kalenderdaten geltend machen möchten, würde ich empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren.


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In GPLv3 müssen Sie Ihren Code auch nicht verteilen, wenn Sie die Anwendung nicht verteilen. Nur mit AGPL (Affero GPL) müssen Sie Ihren Code nur verteilen, wenn Sie nur Remotezugriff bereitstellen.
Bart van Ingen Schenau

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Sie müssen nur, wenn es eine Affero GPL war, sonst nicht.

Aus den FSF- FAQ :

Ein Unternehmen führt eine modifizierte Version eines GPL-Programms auf einer Website aus. Sagt die GPL, dass sie ihre geänderten Quellen veröffentlichen müssen? (#UnreleasedMods)

Die GPL ermöglicht es jedem, eine modifizierte Version zu erstellen und zu verwenden, ohne sie jemals an andere zu verteilen. Was diese Firma tut, ist ein Sonderfall davon. Daher muss das Unternehmen die geänderten Quellen nicht freigeben.

Es ist wichtig, dass die Menschen die Freiheit haben, Änderungen vorzunehmen und diese privat zu verwenden, ohne diese Änderungen jemals zu veröffentlichen. Das Programm auf einen Server zu stellen, mit dem die Öffentlichkeit sprechen kann, ist jedoch kaum eine „private“ Verwendung. Daher wäre es legitim, in diesem speziellen Fall die Freigabe des Quellcodes zu verlangen. Entwickler, die dies beheben möchten, möchten möglicherweise die GNU Affero GPL für Programme verwenden, die für die Verwendung auf Netzwerkservern entwickelt wurden.

Auch in der Beschreibung der Affero-GPL wird ausdrücklich angegeben, dass die Affero-GPL für die Veröffentlichung in einer Open-Source-Lizenz erforderlich ist. Dies bedeutet, dass die Nicht-Affero-GPL die Verwendung von GPL-Code auf dem Webserver auch für Closed-Source-Projekte ermöglicht.


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Die in Swiss Ephemeris enthaltenen Daten stammen laut ihrer Website aus Daten der NASA JPL. Da es sich um ein Werk der US-Regierung handelt, ist es in den USA und in jedem Land, das der Berner Übereinkunft entspricht, urheberrechtsfrei (wonach Werke in ihrem Herkunftsland urheberrechtlich geschützt sein müssen, um in anderen Ländern geschützt zu werden ). Siehe http://en.wikipedia.org/wiki/Copyright_status_of_work_by_the_U.S._government


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Da die Schweizer Ephemeride beträchtliche Arbeit an den Basisdaten geleistet hat, können sie möglicherweise das Urheberrecht an dem, was sie produziert haben, geltend machen.
Jaydee

AFAIK, die von ihnen geleistete Arbeit beschränkt sich auf die Speichertechnik (für den Zweck des Fragestellers irrelevant), die Benutzeroberfläche (ebenfalls irrelevant) und die Übersetzung zwischen Koordinatensystemen (für die kein kreativer Schritt fehlt, ist daher kein Urheberrechtsschutz zulässig). Aber ich kann mich irren, es gibt vielleicht noch etwas, das ich in der Beschreibung der Software nicht entdeckt habe, das sie in Frage stellt, aber von hier aus sieht es wirklich nicht so aus.
Periata Breatta

Sie berichten, dass sie beträchtliche zusätzliche Arbeit geleistet haben, zum Beispiel sagen sie: "Zusätzlich zu den astronomischen Planeten, wie sie in der JPL-Integration enthalten sind, haben wir alle anderen Körper und hypothetischen Faktoren einbezogen, die von Interesse sind ... Wir haben unsere eigene numerische Integration verwendet Programm zur Bereitstellung von Ephemeriden für alle bekannten Asteroiden, sobald sie offiziell nummeriert sind. "
MarkJ
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