Dürfen Sie die GUI / Funktionen einer anderen Anwendung „kopieren“?


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Ich mache eine App, die stark auf einer anderen Anwendung basiert, die einem ähnlichen Zweck dient. Ich habe eigentlich nicht vor, es zu verkaufen, aber ich frage mich, ob es für mich überhaupt legal wäre, es zu verkaufen.

Ich leihe mir keine Grafiken aus der anderen Anwendung aus, habe aber ein sehr ähnliches Farbschema, praktisch dieselben Funktionen (ich habe einige hinzugefügt, aber nicht wirklich signifikant) und ein sehr ähnliches Schnittstellenlayout. Offensichtlich leihe ich mir keinen Code aus (er ist in Objective-C geschrieben und Minen in Java).

Auch hier habe ich nicht vor, es zu verkaufen, ich habe mich nur in der Hypothese gefragt. Ich bin mir nicht sicher, ob nur der Code urheberrechtlich geschützt ist oder das eigentliche Design.


Denken Sie daran, dass Zynga Triple Town mit Yeti Town und der damit verbundenen Entscheidung kopiert - natürlich ist es am besten, mit einem Anwalt zu sprechen, der sich mit IP-Recht auskennt.

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Mein Bruder ist IP-Anwalt. Immer wenn ich ihm eine solche Frage stelle, sagt er mir, dass seine Antwort davon abhängt, wer ihn bezahlt. Alle Prostituierten.
Luftkissenfahrzeug voller Aale

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@HovercraftFullOfEels: Stimmt, ich fühle mich auch immer so. Offensichtlich könnte sich die Tatsache, dass es in den USA einen "Rechtsprechungs" -Ansatz gibt, in dieser Hinsicht beruhigend anfühlen. aber solange ein Fall nicht Bundesstaat oder Bundesstaat erreicht hat ... können Sie nicht sicher wissen! Und es fühlt sich so an, als könnte dies eine Lotterie sein, wenn die Dinge "Lass uns das vor Gericht entscheiden" gehen.
Haylem

Antworten:


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Wie immer: IANAL , aber das würde ich sagen ...

Ja, Sie können UI-Elemente und Farbschemata kopieren

Elemente des UI-Designs werden im Allgemeinen NICHT als IP angesehen

Während Sie Funktionen und Verhaltensweisen patentieren können, können Sie ein Design nicht patentieren, urheberrechtlich schützen oder als Marke kennzeichnen, es sei denn, es handelt sich um das Design einer Marke oder eines Logos für eine eingetragene Marke . Ebenso können Sie eine Farbcharta nicht urheberrechtlich schützen: Sie ist zu allgemein.

Sie können jedoch GUI-bezogene Funktionen patentieren, da das Patentsystem ahnungslos ist (in den USA und einigen anderen Ländern). zB Doppelklicken, Wischen und ähnliches ...

Im Falle eines vollständigen Klons könnte dies meines Wissens (was nicht viel ist, lassen Sie uns das noch einmal klarstellen) ein Grund für rechtliche Probleme sein. Das heißt, wenn Sie den Inhalt des Bildschirms, den Navigationsmodus UND die Farbschemata kopiert hätten, wäre es für manche Menschen legitim, Sie zu verklagen. Das heißt nicht, dass sie Erfolg haben würden, aber das könnte ein Risiko darstellen. Es ist unwahrscheinlich, dass sie Erfolg haben, da sie die IP für das Design nicht besitzen können und Sie sie vollständig neu implementiert hätten.

Für zusätzliche Bestätigung und was es wert ist:

Gegenpunkt

Beachten Sie jedoch, dass es auch Literatur zum anderen Hangle gibt, z. B. "Anhang L - Was können Sie ausleihen" zu "Task-Centered User Interface Design" :

  • Dinge, die Sie wahrscheinlich nicht kopieren können - sehen Sie sich noch einmal die Nachrichten an und wenden Sie sich an Ihren Anwalt.
    • Sequenzen oder Anordnungen von Menüelementen, Befehlen, Bildschirmen usw., wenn Sie nur die Sequenzreihenfolge kopieren, da dies Benutzern des vorhandenen Programms eines anderen die Verwendung Ihres neuen Programms erleichtert.
    • Symbole, Befehle, Menüelemente oder andere Wörter, die keine offensichtliche Wahl sind, um ihre Funktion zu beschreiben, selbst wenn sie Ihr Programm für Benutzer des ursprünglichen Programms benutzerfreundlicher machen würden. Ein Beispiel könnte ein Datenbankdruckbefehl mit der Bezeichnung "DataDump" oder ein Mausoptionssymbol sein, das eine niedliche kleine Maus mit einer Checkliste zeigt.
  • Dinge, die Sie sicherlich nicht kopieren können (es sei denn, Sie erhalten die Erlaubnis).
    • Dinge, die Sie zuvor für ein anderes Unternehmen geschrieben haben.
    • Eine gesamte Schnittstelle aus dem Programm eines anderen Unternehmens, auch wenn Sie es mit dem gesamten neuen Code implementieren.
    • Ein vollständiger Bildschirm aus dem Programm eines anderen Unternehmens. [...]
    • Marken anderer Unternehmen. Wenn Sie die Marke einer anderen Person wie "Unix" in der Dokumentation verwenden müssen, schreiben Sie dem Eigentümer Folgendes zu: "Unix ist eine Marke von Unix Systems Laboratories, Inc."
    • Patentierte Funktionen. Leider gibt es keine einfache Möglichkeit, herauszufinden, was patentiert ist.
    • Genaue Bitmaps von Symbolen, Wörtern oder Schriftarten.
    • Grafische Details, die das ästhetische Erscheinungsbild einer Benutzeroberfläche definieren.

Beachten Sie, dass:

  • dies lässt Raum für Interpretation,
  • Dies ist auch keine Rechtsberatung.

Endeffekt? Holen Sie sich einen Anwalt ... oder kopieren Sie nicht !!!


Im Übrigen stellte Lotus vs. Borland fest, dass das Kopieren einer Menüstruktur aus Kompatibilitätsgründen zulässig war.
Alan Shutko

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Es gibt einen Eckfall. Wenn Sie einen Käufer verwirren wollten, damit er Ihr Produkt mit dem Originalprodukt verwechselt (aufgrund von Farbschema, Schriftart, ähnlichen Logos usw.), könnten Sie verklagt werden.
James Anderson

@ JamesAnderson: Sie haben wahrscheinlich diesen Absatz in meiner Antwort verpasst, in dem dieser In the case of a complete clone, as far as I know (which isn't much, let's make that clear again), this could be ground for legal issues. Meaning if you'd have copied the screen's content, mode of navigation AND color schemes, some people would find it legitimate to sue you. Doesn't mean they would succeed, but that could a risk. They'd be unlikely to succeed as they can't own the IP for the design, and you'd have re-implemented it entirely.
Eckfall

@ JamesAnderson: Es ist auch in dem Zitat, das ich etwas weiter unten in der Antwort gebe, unter "Dinge, die Sie sicherlich NICHT kopieren können: An entire interface from another company's program, even if you implement it with all new code.und, Graphic details that define an interface's aesthetic look.aber wie ich in meiner Antwort erwähne, ist es eine andere Sache, ob dies vor Gericht zulässig wäre, und ist schwer zu definieren.
Haylem

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