IANAL, aber hier ist meine Meinung dazu, was innerhalb der Grenzen der GPL erlaubt ist:
das kombinierte Werk "A - B" öffentlich zu verbreiten: gut, kann unter jeder proprietären Lizenz erfolgen
Erstellen Sie eine Wrapper-Bibliothek D für C von Y: Gut, dies bedeutet nicht, dass A unter GPL gestellt werden muss
Verwenden Sie das kombinierte Produkt "A - D - C" intern von Y: Auch in Ordnung, GPL erfordert kein Open Source A, solange die Kombination nicht an die Öffentlichkeit verteilt wird
Verteilen Sie das kombinierte Werk "A - D - C" in der Öffentlichkeit: Dies setzt voraus, dass A Open Source ist und unter die GPL gestellt wird (und es spielt keine Rolle, ob X oder Y diese Kombination verteilt haben; darüber hinaus, ob Y dies tun möchte Dazu benötigen sie natürlich eine Vertriebslizenz für A von X)
Die interessante Frage ist nun: Kann D & C separat als Open Source unter GPL vertrieben werden, A & B (oder nur A ohne B) kann unter einer proprietären Lizenz vertrieben werden, und der Endbenutzer ersetzt B durch D & C selbst?
Hier wird die letzte Änderung an "AB", die A von libs D & C abhängig macht, vom Endbenutzer vorgenommen - nach der Verteilung . Man könnte also argumentieren, dass die endgültige Änderung nur intern vom Endbenutzer vorgenommen wird. Und es scheint, dass dies tatsächlich möglich ist, ohne die GPL zu verletzen - und Sie erhalten eine funktionierende Kombination aus "AC & D", wobei A unter proprietärer Lizenz und C & D unter GPL steht.
Natürlich kann ein Anwalt oder ein Richter eine andere Meinung dazu haben. Um eine endgültige Antwort zu erhalten, müssen Sie warten, bis jemand es ausprobiert und ein zweiter ihn verklagt.
Ich denke, für die meisten Systeme wird es schwierig sein, eine solche Konstellation zu erstellen, ohne "A" von Anfang an so zu entwerfen, dass sie nahtlos mit B oder C zusammenarbeitet. In diesem Fall könnte der Verdacht auf A aufkommen wurde irgendwie von C. abgeleitet
EDIT: Nach einer Weile kam mir eine ähnliche Situation in den Sinn: das Schreiben und Verteilen von GPL-lizenzierten Plugins für Closed-Source-Anwendungen. Nehmen wir zum Beispiel Photoshop. Ich glaube nicht, dass jemand ernsthaft versuchen würde, Adobe für Open-Source-Photoshop durchzusetzen, nur weil es einige GPL-Plugins von Drittanbietern gibt. Hier wird nicht einmal eine "wrapper lib" benötigt, da es eine genau definierte Schnittstelle gibt. Würde sich die Situation jedoch ändern, wenn Photoshop einige seiner zentralen Funktionen von einem Plug-in eines GPL-Drittanbieters übernehmen würde? Ich denke, in einem solchen Fall kann es sehr schwierig werden, zu entscheiden, wo die Grenze gezogen werden soll. An diesem Punkt ist das Closed-Source-Produkt eine Arbeit, die auf der GPL-Bibliothek "basiert".
EDIT2: Es sind Doppellizenz-Bibliotheken verfügbar , z. B. mit einer GPL-Lizenz für nichtkommerzielle Zwecke und einer proprietären Lizenz für kommerzielle Zwecke wie diese. Ihre "Lücke" würde also bedeuten, ein auf einer solchen Bibliothek basierendes Produkt zu entwickeln (unter Verwendung der kommerziellen Version, damit die GPL nicht für Ihr Produkt gilt), Ihr Produkt als geschlossene Quelle ohne die Bibliothek an die Öffentlichkeit zu liefern und die Endbenutzer zuzulassen. Der Benutzer erhält und installiert die GPLed-Version selbst. In einem solchen Fall hat der Anbieter der Bibliothek eine gute Chance, Sie erfolgreich wegen Lizenzverletzung zu verklagen (wenn Sie nicht für seine Bibliothek bezahlen, natürlich). Lohnt sich der Aufwand? Wahrscheinlich nicht. Insbesondere in dem Beispiel, auf das ich verlinkt habe, müssten Sie auch die lib kaufen, da die Preisgestaltung nicht davon abhängt, wie oft Sie Ihr Produkt verkaufen, sondern nur davon, wie viele Entwickler die lib während der Entwicklung verwenden.
Aufgrund dieser rechtlichen Risiken würde ich, wenn ich Open-Source-Bibliotheken in einem Closed-Source-Produkt verwenden möchte, GPL-Bibliotheken nach Möglichkeit vermeiden und nicht versuchen, diese "Lücke" auszunutzen. LGPL oder GPL mit Verbindungsausnahme ist viel sicherer oder jede Art von nicht-viraler OS-Lizenz.