Ich entwerfe eine Software als Serviceprojekt, auf die nur online zugegriffen werden kann. Möglicherweise habe ich eine starke Abhängigkeit von einer ausführbaren Datei, die von der GNU GPL (Version 2 oder höher) abgedeckt wird.
Ich verstehe, dass mein Code, wenn ich ihn jemals verteilen möchte, auch unter den GPL-Bedingungen verteilt werden muss. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Ausführen des Dienstes über das Netzwerk den Code nicht übermittelt / verteilt. Habe ich also Recht, wenn ich denke, dass ich die GPL-Abhängigkeit verwenden kann, ohne meinen gesamten Code offenlegen zu müssen?
Nur damit ich ein konkretes Beispiel geben kann: Nehmen wir an, ich entwerfe ein Online-Dokumentverarbeitungssystem, ähnlich wie Google Text & Tabellen. Ich möchte in der Lage sein, grundsätzlich jeden Dateityp in das System hochzuladen und ihn in ein beliebiges internes Format konvertieren zu lassen. Anstatt zu versuchen, einen Konverter herauszukratzen, würde ich lieber ein vorhandenes Programm verwenden, das mir bekannt ist und das die Konvertierung ermöglicht. Dieses Programm ist eine ausführbare Datei mit einer Lizenz für GNU GPL v2 (oder höher). Kann ich legal eine Software-as-a-Service haben, ohne meinen Quellcode anzugeben?