In RFC 2822 (Definition von E-Mail) ist definiert, dass keine Zeile länger als 78 Zeichen (ohne CRLF) sein und nicht länger als 998 Zeichen sein darf. Bei Anführungszeichen werden längere Zeilen in mehr Zeilen aufgeteilt, die jeweils mit einem '=' enden, bis der tatsächliche Zeilenumbruch erreicht ist. Entspricht einer E-Mail dem Standard, wenn sie Zeilen enthält, die länger als 78 (oder 998) Zeichen sind, aber mit Anführungszeichen gedruckt sind.
Es gibt Argumente, dass dies nicht konform ist, da der empfangende Mail-Client nach dem Dekodieren der in Anführungszeichen druckbaren Nachricht längere Zeilen hat.
BEARBEITEN : Um die Frage so zu klären, wie es David Cary gestellt hat: Ja, ich meine, die mit Anführungszeichen druckbare verschlüsselte Mail sollte mit mit Anführungszeichen bedruckbar kompatibel sein, dh die Zeilen dürfen nicht länger als 76 Zeichen sein. Die dekodierten Nachrichten können jedoch längere Zeilen als diese Grenze haben. Meine Frage lautet also: Soll Client-Software, die RFC 1521 implementiert, unbegrenzt lange Zeilen verarbeiten, nachdem sie zitierten, druckbaren Textinhalt dekodiert hat? Dies wird bisher mit beiden Antworten mit Ja beantwortet (danke), mit der Einschränkung, dass Netiquette (RFC 1855) davon abrät. Aber Netiquette begrenzt sogar eine Zeilenlänge auf 65 Zeichen, eine Grenze, an die sich fast niemand hält.