Wir führen eine Terminalserverfarm in einer Windows 2003-Domäne aus, und ich habe ein Problem mit den GPO-Einstellungen für Softwareeinschränkungen festgestellt, die auf unsere TS-Server angewendet werden. Hier sind die Details unserer Konfiguration und das Problem:
Auf allen unseren Servern (Domänencontroller und Terminalserver) wird Windows Server 2003 SP2 ausgeführt, und sowohl die Domäne als auch die Gesamtstruktur befinden sich auf Windows 2003-Ebene. Unsere TS-Server befinden sich in einer Organisationseinheit, in der bestimmte Gruppenrichtlinienobjekte verknüpft und die Vererbung blockiert sind. Daher werden nur die TS-spezifischen Gruppenrichtlinienobjekte auf diese TS-Server angewendet. Unsere Benutzer sind alle remote und haben keine Workstations, die mit unserer Domain verbunden sind. Daher verwenden wir keine Loopback-Richtlinienverarbeitung. Wir verfolgen einen "Whitelist" -Ansatz, um Benutzern das Ausführen von Anwendungen zu ermöglichen, sodass nur Anwendungen ausgeführt werden können, die wir genehmigen und als Pfad- oder Hash-Regeln hinzufügen. Wir haben die Sicherheitsstufe in Softwareeinschränkungen auf Nicht zulässig und die Durchsetzung auf "Alle Softwaredateien außer Bibliotheken" festgelegt.
Ich habe festgestellt, dass ein Benutzer, wenn ich ihm eine Verknüpfung zu einer Anwendung gebe, die Anwendung auch dann starten kann, wenn sie nicht in der Liste der zusätzlichen Regeln für Anwendungen auf der Whitelist enthalten ist. Wenn ich einem Benutzer eine Kopie der ausführbaren Hauptdatei für die Anwendung gebe und er versucht, sie zu starten, wird die erwartete Meldung "Dieses Programm wurde eingeschränkt ..." angezeigt. Es scheint, dass die Softwareeinschränkungen tatsächlich funktionieren, außer wenn der Benutzer eine Anwendung über eine Verknüpfung startet, anstatt die Anwendung über die ausführbare Hauptdatei selbst zu starten, was dem Zweck der Verwendung von Softwareeinschränkungen zu widersprechen scheint.
Meine Fragen sind: Hat jemand dieses Verhalten gesehen? Kann jemand anderes dieses Verhalten reproduzieren? Fehlt mir etwas in meinem Verständnis von Softwareeinschränkungen? Ist es wahrscheinlich, dass in den Softwareeinschränkungen etwas falsch konfiguriert ist?
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Um das Problem ein wenig zu klären:
Es werden keine übergeordneten Gruppenrichtlinienobjekte erzwungen. Das Ausführen von gpresults zeigt, dass tatsächlich nur die Gruppenrichtlinienobjekte auf TS-Ebene angewendet werden und ich tatsächlich sehen kann, dass meine Softwareeinschränkungen angewendet werden. Es werden keine Pfad-Platzhalter verwendet. Ich teste mit einer Anwendung unter "C: \ Programme \ Anwendung \ ausführbare Datei.exe" und die ausführbare Datei der Anwendung befindet sich in keinem Pfad oder in keiner Hash-Regel. Wenn der Benutzer die ausführbare Hauptanwendung direkt aus dem Ordner der Anwendung startet, werden die Softwareeinschränkungen erzwungen. Wenn ich dem Benutzer eine Verknüpfung gebe, die auf die ausführbare Anwendungsdatei unter "C: \ Programme \ Anwendung \ ausführbare Datei.exe" verweist, kann er das Programm starten.
BEARBEITEN
Außerdem werden LNK-Dateien in den festgelegten Dateitypen aufgeführt, sodass sie als ausführbare Datei behandelt werden sollten. Dies bedeutet, dass sie an dieselben Einstellungen und Regeln für Softwareeinschränkungen gebunden sind.