Ist es illegal, die Reverse Engineered Proposals API von Google in einem neuen Webbrowser zu verwenden?


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Ich werde die offizielle API nicht verwenden (falls vorhanden), da für alle APIs dieser Art von Google Zahlungen erforderlich sind. Stattdessen werde ich eine URL verwenden, die meiner Meinung nach in vielen kleinen Apps und Websites überall zu finden ist.

Ich werde Google natürlich mit einem "Google Suggestions" -Titel referenzieren, und alle werden beim Klicken auf eine Google-Seite im Browser weitergeleitet.

Hier ist die vom Chrome-Webbrowser rückentwickelte Anforderungs-URL:

http://google.com/complete/search?output=toolbar&client=chrome&q=SEARCHTERM

Es gibt die Vorschläge im JSON-Format zurück.

Verstoße ich gegen deren Nutzungsbedingungen / Service oder Richtlinien?

Ich habe die URL nicht selbst entdeckt, sie war eine Antwort auf eine andere Frage hier und ich denke, in kleinen Projekten könnte sie unbemerkt bleiben, aber was ist mit der rechtlichen Seite der Dinge?

Entschuldigung, ich weiß nicht, welche Tags ich verwenden soll.

Antworten:


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Obwohl ich kein Anwalt bin, können Sie hier einen Ansatz verfolgen ...

  1. URLs sind ein offenes Spiel zur Entdeckung. Die beste Erfindung kommt von etwas Neuem und Anderem, ich glaube, Google stimmt dem zu. Wenn Sie auf eine URL gestoßen sind, die als API-Abfrage, die Sie nutzen können, das tut, was Sie wollen, tun Sie dies, vorausgesetzt, Sie wissen, was mit dieser JSON-Ausgabe zu tun ist. APIs sind grundsätzlich offen, es sei denn, der Anbieter schränkt sie mit geeigneten Authentifizierungskontrollen ein. Sie können eine einfache Google-Suche in viele Dinge heute ohne Probleme über eine einfache Javascript-Abfrage oder die Übermittlung von HTML-Formularvorlagen einbetten. Dies wäre aus meiner Sicht nicht anders.

  2. Wenn Sie dies kommerziell tun, müssen Sie hier vorsichtig sein. Die Google-Suche ist im Allgemeinen in dem Kontext geöffnet, in dem beim Besuch von https://www.google.com möglicherweise allgemeine Geschäftsbedingungen auf der Seite angezeigt werden. Die Vereinbarung ist jedoch grundsätzlich eine Möglichkeit und wird nur von einem allgemeinen Endverbraucher durchgesetzt. Es ist eher ein Eingeständnis, dass sie Sie Dingen unterwerfen, die sie legal offenlegen müssen, wenn Sie den offenen Dienst nutzen.

https://policies.google.com/terms?fg=1

Wenn Sie jedoch die offene / entdeckte API kommerziell verwenden und dann die unangenehme Nachfrage erhöhen, werden sie möglicherweise wegen kommerziellen Schadens nach Ihnen kommen. Um dies zu stoppen, müssen sie wahrscheinlich nicht nur ihre API für die Abfragezeichenfolge verarbeiten, sondern auch andere Muster in die HTTP-Post-Metadaten. Sie weisen darauf hin, dass jede direkte Beeinträchtigung ihrer Dienste (die kommerziell und erheblich sein könnte) etwas ist, das sie ernst nehmen.


Was ist, wenn ich nur einen Webbrowser erstelle, der kostenlos heruntergeladen werden kann und in dem Google Suggestions eindeutig wie Safari implementiert ist? Es ist nicht wirklich Schaden, wenn jeder Vorschlag, jede Suche auf google.com geht. Wird es als Schaden angesehen?
Vulkan

Wieder - kein Anwalt - Das könnte sein; Denn selbst wenn es kostenlos ist, unternehmen Sie kommerzielle Maßnahmen, indem Sie das spezifische Produkt vertreiben. Wenn wir etwas in persönlichen Experimenten oder privaten Aspekten erforschen und verwenden, sind wir normalerweise frei von gerichteter Exposition. Wenn Sie etwas einführen, das möglicherweise Aufgaben öffentlich über einen freigegebenen Browser oder eine Symbolleiste auf eine Weise ausführt, die technisch betrügerisch erscheint (dh die vorgeschlagene verwendete URL wird als Chrome angezeigt), wenn Sie kein Chrome-Browser sind, haben Sie im Wesentlichen "entführt" das Auto". Stimmen Sie auch der folgenden Antwort zu.
Rondemena

Eine letzte Ergänzung ... wenn es für Verbraucher kostenlos ist ... und möglicherweise von Wert ist, warum nicht mit Google eine Partnerschaft mit dem Projekt eingehen?
Rondemena

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Ich fand Ihre Frage faszinierend, daher habe ich einige Nachforschungen angestellt und bin auf einen Blog-Beitrag von Google Webmaster Central gestoßen , in dem angegeben ist, dass Google die Nutzer der Autocomplete-API (auch als Suggestions-API bezeichnet) gut kannte :

"Seit Jahren integrieren eine Reihe von Entwicklern die Ergebnisse der automatischen Vervollständigung mithilfe einer nicht offiziellen, nicht veröffentlichten API, für die es ebenfalls keine Einschränkungen gab, in ihre eigenen Dienste."

Dann fahren sie fort und sagen:

"Es gibt jedoch einige Fälle, in denen die Verwendung einer nicht unterstützten, unveröffentlichten API auch das Risiko birgt, dass die API nicht mehr verfügbar ist. Dies ist eine dieser Situationen. Wir haben die automatische Vervollständigung als Ergänzung zur Suche erstellt und nie beabsichtigt, dass sie existiert." vom Zweck der Antizipation von Benutzersuchanfragen getrennt. "

Sie schließen daraus, dass:

"Um die Integrität der automatischen Vervollständigung im Rahmen der Suche aufrechtzuerhalten, werden wir ab dem 10. August 2015 den nicht autorisierten Zugriff auf die unveröffentlichte API für die automatische Vervollständigung einschränken."

In Bezug auf Ihre Frage: "Verstoße ich gegen deren Nutzungsbedingungen / Service oder Richtlinien?"

Das glaube ich nicht. Sie sind sich bewusst, dass Entwickler möglicherweise versuchen, auf die Autocomplete-API zuzugreifen. Es ist wahrscheinlich, dass Ihre Anwendung irgendwann eingeschränkt oder gesperrt wird.

Lesen Sie hier mehr darüber


Sie haben den Zugang bereits 2015 eingeschränkt, aber es funktioniert immer noch ohne erkennbare Unterschiede.
Vulkan

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Wie zu sehen ist, gibt es keine offizielle Erklärung, dass durch die Verwendung dieser API ein Verstoß gegen die Bedingungen vorliegt.

Die Google Suggest / Autocomplete-API wird beispielsweise im "Datenquellenhandbuch: Ein Leitfaden für öffentliche Daten von Pete Warden" wie folgt erläutert:

O'Reilly Buchseite

Außerdem gibt es einen Blogeintrag, in dem die Einschränkung der inoffiziellen Autocomplete-API eingeführt wird. Die CORS-Richtlinie ist ein Beispiel für diese Einschränkung. Aber natürlich funktioniert es immer noch im Browser, wenn ein separater neuer Tab / Fenster geöffnet wird, während der AJAX-Aufruf eingeschränkt ist. [1]
Siehe hierzu: https://webmasters.googleblog.com/2015/07/update-on-autocomplete-api.html

Es ist klar, dass Google möchte, dass Entwickler die automatische Vervollständigung mithilfe der benutzerdefinierten Suchmaschine von Google auf ihren Websites implementieren. Es gibt jedoch keine offizielle globale API für Suchvorschläge, die Google zulässt.

[1]

$.ajax({
  'url' : 'https://suggestqueries.google.com/complete/search?output=toolbar&q=test',
  'type' : 'GET',
  'dataType' : 'XML',
  'success' : function(data) {              
            document.body.innerHTML = 'Data: '+data;
        },
  'error' : function(xhr, status, error){
            document.body.innerHTML = "Request: "+ JSON.stringify(xhr);
  }
});
<script src="https://cdnjs.cloudflare.com/ajax/libs/jquery/3.3.1/jquery.min.js"></script>

Da Sie diesen Link jedoch im Browserfenster verwenden, tritt das oben genannte Problem nicht auf.

Außerdem kann es zu einem IP-Verbot oder einer Einschränkung der Anwendung kommen (ob kommerziell verwendet oder nicht), oder Google kann den Ursprung der Anfrage als verdächtig erachten, wenn ungewöhnliche Aktivitäten erkannt werden (z. B. bei weiteren Anfragen an Google nach CAPTCHA fragen), wenn zu viele Anfragen vorliegen an die inoffizielle Autocomplete-API gesendet.

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