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Kann ein Switch, der die VLAN-Fähigkeit NICHT unterstützt, als verwalteter Switch betrachtet werden, wenn er über andere Funktionen verfügt?
Die Frage steht also im Titel. Wenn ein Switch die Funktionen des virtuellen lokalen Netzwerks nicht unterstützt, kann er dennoch als verwalteter Switch betrachtet werden? Welche anderen Funktionen sollten neben den VLAN-Funktionen als verwalteter Switch betrachtet werden?