Im Mai 2018 tritt die Allgemeine Datenschutzverordnung der Europäischen Union in Kraft, und den EU-Bürgern werden zusätzliche Rechte in Bezug auf ihre Daten eingeräumt. Darüber hinaus haben Datenverantwortliche (Organisationen, die Daten über Benutzer sammeln ) zusätzliche Verpflichtungen.
Interessanterweise ist eines der neuen Rechte für Benutzer das Recht auf Datenportabilität . Wikipedia definiert es so:
Eine Person muss in der Lage sein, ihre personenbezogenen Daten von einem elektronischen Verarbeitungssystem zu einem anderen zu übertragen, ohne dass dies vom für die Verarbeitung Verantwortlichen verhindert wird. Darüber hinaus müssen die Daten von der Steuerung in einem strukturierten und allgemein verwendeten elektronischen Format bereitgestellt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit ist in Artikel 18 der DSGVO vorgesehen. Rechtsexperten sehen in der endgültigen Fassung dieser Maßnahme ein "neues Recht", das "über den in Artikel 18 festgelegten Rahmen der Datenübertragbarkeit zwischen zwei für die Verarbeitung Verantwortlichen hinausgeht".
Nehmen Sie für diese Frage das Beispiel eines intelligenten Gesundheits-Trackers (z. B. eines FitBit). Kann ich Daten aus meinem FitBit-Tracker exportieren und dann in den Tracker eines Mitbewerbers importieren?
Wie soll ich diese Vorschrift einhalten, wenn ich mein eigenes IoT-Gerät entwerfe, das mit dem Internet synchronisiert wird?