Antworten:
Ja, mit der Einführung des Euro am 1. Januar 1999 wurden alle Schulden (in der Tat alle nominalen Kontrakte) in den teilnehmenden Ländern zu einem gesetzlich festgelegten Umrechnungskurs von der Landeswährung in Euro umgerechnet. Siehe diese Pressemitteilung vom 31. Dezember 1998 , in der es heißt:
Gemäß Artikel 109l Absatz 4 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurden die unwiderruflichen Umrechnungskurse für den Euro heute auf Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und nach Anhörung der Europäischen Zentralbank ( EZB) mit Wirkung vom 1. Januar 1999 (Ortszeit) um 0.00 Uhr. In Übereinstimmung mit dem rechtlichen Rahmen für die Verwendung des Euro ist der unwiderrufliche Umrechnungskurs für den Euro für jede teilnehmende Währung der einzige Kurs, der für die Umrechnung zwischen dem Euro und der nationalen Währungseinheit sowie für die Umrechnung zwischen der nationalen Währung verwendet wird Einheiten.
Die Euro-Umrechnungskurse sind die folgenden ...
Für den Sonderfall Griechenland, das stattdessen am 1. Januar 2001 dem Euro beigetreten ist, wurde der Umrechnungskurs für die Drachme durch diese Verordnung im Juni 2000 offenbar auf 1 Euro = 340,750 Drachme festgesetzt .