Die NEC (NFPA 70 2011 Edition) erfordert FI-Schutzschalter-Steckdosen in Küchen von Wohneinheiten, in denen die Steckdosen installiert sind, um die Arbeitsflächen zu bedienen. In Küchen wird keine Distanzanforderung erwähnt.
Die Abstandsanforderung von 1,8 Metern (6 Fuß) gilt für Spülen, die sich nicht in Küchenbereichen befinden.
Abschnitt 210.8 A der NFPA 70 2011 Edition befasst sich mit dem Schutz gegen FI in Wohneinheiten (siehe unten).
210.8 FI-Schutzschalter für das Personal.
Die Unterbrechung des Erdschlussstromkreises für das Personal muss gemäß 210.8 (A) bis (C) vorgesehen werden. Der FI-Schutzschalter muss an einem leicht zugänglichen Ort installiert werden. Hinweis: Siehe 215.9 zum Schutz vor Erdschlussstromunterbrechern für Personal an Abzweigen.
(A) Wohneinheiten. Alle einphasigen 125-Volt-, 15- und 20-Ampere-Steckdosen, die an den in 210.8 (A) (1) bis (8) angegebenen Orten installiert sind, müssen einen Erdschlussschutz für das Personal aufweisen
(1) Badezimmer
(2) Garagen und Nebengebäude mit einem Fußboden auf oder unter dem Niveau, der nicht als Wohnraum gedacht ist und auf Lagerbereiche, Arbeitsbereiche und Bereiche mit ähnlicher Nutzung beschränkt ist.
(3) Außenbereich
Ausnahme zu (3): Behälter, die nicht leicht zugänglich sind und von einem Abzweigstromkreis gespeist werden, der für elektrische Schneeschmelze, Enteisung oder Rohrleitungs- und Behälterheizungsanlagen vorgesehen ist, dürfen gemäß 426.28 oder 427.22 installiert werden , soweit zutreffend.
(4) Crawl Spaces - auf oder unter der Klassenstufe
(5) Unfertige Keller - Für die Zwecke dieses Abschnitts werden unfertige Keller als Teile oder Bereiche des Kellers definiert, die nicht als bewohnbare Räume gedacht sind und auf Lagerbereiche, Arbeitsbereiche und dergleichen beschränkt sind.
Ausnahme zu (5): Ein Behälter, der nur liefert Für eine fest installierte Brandmelde- oder Einbruchmeldeanlage ist kein Erdschlussschutz erforderlich.
Hinweis: Siehe 760.41 (B) und 760.121 (B) zu den Anforderungen an die Stromversorgung für Brandmeldeanlagen.
Unter der Ausnahme von 210.8 (A) (5) eingebaute Steckdosen gelten nicht als den Anforderungen von 210.52 (G) entsprechend.
(6) Küchen - wo die Behälter installiert sind, um die Arbeitsplattenoberflächen zu bedienen
(7) Spülen - befinden sich nicht in Küchenbereichen, in denen Steckdosen nicht weiter als 1,8 m von der Außenkante der Spüle entfernt angebracht sind
(8) Bootshäuser