Antworten:
Solange Sie einen 15A-Leistungsschalter an diesem Stromkreis haben, ist es in Ordnung, ein 12/2-NM-Kabel für Ihre Leuchten zu verwenden. Da der maximale Strom in der Schaltung 15 A beträgt, benötigen Sie keine speziellen Schalter. Sie sollten den Draht kennzeichnen , dass es ist 15A, 20A nicht, so dass jemand anderes nicht zusammen kommt und als 20A Schaltung zu behandeln.
Sie werden wahrscheinlich auch feststellen, dass Sie die Einsteckbeschläge auf der Rückseite der Schalter nicht verwenden können (aber das ist in Ordnung, IMO, weil ich immer die Schrauben verwende), und Sie werden die definitiv nicht verwenden können Elektrische Muttern, die mit Ihren Lichtern geliefert werden, müssen Sie sich also selbst besorgen (und eine sichere Verbindung kann mit 12 Gauge schwieriger sein).
Ja, es ist in Ordnung, 12-2-Kabel zur Versorgung von Beleuchtungskörpern zu verwenden. Die andere Antwort zeigt an, dass Sie selbst bei 12-2 einen 15A-Leistungsschalter für Beleuchtungskreise verwenden müssen, der nicht genau korrekt ist.
Wenn der gesamte Stromkreis 12 AWG (außer Befestigungskabeln) hat, kann ein 20A-Leistungsschalter verwendet werden.
Wenn nur ein Teil des Stromkreises 12AWG hat, während andere Teile 14AWG sind (außer Befestigungsdrähten), muss wegen der zulässigen Strombelastbarkeit durch 14AWG ein 15A-Leistungsschalter verwendet werden. Im Allgemeinen würde ich empfehlen, das Mischen von 14AWG und 12AWG auf derselben Schaltung zu vermeiden, um Verwirrung zu vermeiden. Falls erforderlich, würde ich dringend empfehlen, den Stromkreis am Leistungsschalter mit einem Hinweis zu kennzeichnen, der die Kombination von 12AWG- und 14AWG-Draht auf dem Stromkreis erklärt. Ich denke, das ist die Situation, die Niall Cs Antwort erklärte.
In beiden Fällen müssen die Befestigungsdrähte den in 240.5 aufgeführten Anforderungen entsprechen. Hinweis: Aus diesem Grund haben viele Beleuchtungskörper (z. B. Deckenventilatoren, Lichtkuppeln) und Lichtschalter mit eingebauten Kabeln (z. B. Kombinationsschalter / Anwesenheitssensor, Kombinationsschalter / Timer) Kabel, die kleiner als 14 AWG sind.
Hinweis: In der Ausgabe 2011 befanden sich die Texte von 210.22 und 210.23 in einer einzigen Klausel, sagten jedoch im Wesentlichen dasselbe. Diese Anforderungen sind im Standard von 2014 nicht neu.
210.22 Zulässige Lasten, einzelne Abzweigkreise. Ein einzelner Abzweigstromkreis darf jede Last versorgen, für die er ausgelegt ist. In keinem Fall darf die Last die Amperezahl des Abzweigstromkreises überschreiten.
210.23 Zulässige Lasten, Abzweigkreise mit mehreren Ausgängen. In keinem Fall darf die Last die Amperezahl des Abzweigkreises überschreiten. Ein Abzweigstromkreis, der zwei oder mehr Steckdosen oder Steckdosen versorgt, darf nur die Lasten versorgen, die gemäß seiner Größe gemäß 210.23 (A) bis (D) und gemäß 210.24 und Tabelle 210.24 angegeben sind.
(A) 15- und 20-Ampere-Zweigschaltungen. Ein 15- oder 20-Ampere-Abzweigstromkreis darf Beleuchtungseinheiten oder andere Nutzungsgeräte oder eine Kombination aus beiden liefern und muss 210,23 (A) (1) und (A) (2) entsprechen.
Ausnahme: Die in einer Wohneinheit (en) gemäß 210.11 (C) (1), (C) (2) und (C) (3) erforderlichen Kleingeräte-Abzweigkreise, Wäscheabzweigkreise und Bad-Abzweigkreise müssen liefern nur die in diesem Abschnitt angegebenen Steckdosen.
(1) Kabelgebundene Geräte, die nicht an Ort und Stelle befestigt sind. Die Nennleistung eines nicht an Ort und Stelle befestigten Geräts mit Kabel und Stecker darf 80 Prozent der Nennleistung des Abzweigstromkreises nicht überschreiten.
(2) An Ort und Stelle befestigte Betriebsmittel. Die Gesamtbewertung der an Ort und Stelle befestigten Nutzungsgeräte mit Ausnahme von Leuchten darf 50 Prozent der Nennleistung des Zweigstromkreises nicht überschreiten, wenn auch Beleuchtungseinheiten, nicht an Ort und Stelle befestigte Kabel- und Steckergeräte verwendet werden oder beides.
240.5 Schutz von flexiblen Kabeln, flexiblen Kabeln und Befestigungsdrähten. Flexibles Kabel und flexibles Kabel, einschließlich Lametta-Kabel und Verlängerungskabel sowie Befestigungskabel, sind entweder durch 240,5 (A) oder (B) gegen Überstrom zu schützen.
(A) Stromstärken. Flexibles Kabel und flexibles Kabel müssen durch ein Überstromgerät gemäß ihrer Stromstärke gemäß Tabelle 400.5 (A) (1) und Tabelle 400.5 (A) (2) geschützt werden. Der Befestigungsdraht muss gemäß seiner Stromstärke gemäß Tabelle 402.5 gegen Überstrom geschützt sein. Ein zusätzlicher Überstromschutz gemäß 240.10 darf ein akzeptables Mittel zur Bereitstellung dieses Schutzes sein.
(B) Überstromgerät für Zweigstromkreise. Flexible Kabel sind, sofern sie von einem Abzweigstromkreis versorgt werden, gemäß einer der in 240.5 (B) (1), (B) (3) oder (B) (4) beschriebenen Methoden zu schützen. Der Befestigungsdraht ist, sofern er von einem Abzweigstromkreis versorgt wird, gemäß 240.5 (B) (2) zu schützen.
(1) Versorgungskabel des gelisteten Geräts oder der Leuchte. Wenn ein flexibles Kabel oder Lametta-Kabel für ein bestimmtes aufgeführtes Gerät oder eine Leuchte zugelassen ist und mit diesem verwendet wird, gilt es als geschützt, wenn es im Rahmen der Anforderungen für die Auflistung von Geräten oder Leuchten verwendet wird. Für die Zwecke dieses Abschnitts kann eine Leuchte entweder tragbar oder dauerhaft sein.
(2) Befestigungsdraht. Der Befestigungsdraht darf wie folgt an den Abzweigleiter eines Abzweigkreises angeschlossen werden:
(1) 20-Ampere-Stromkreise - 18 AWG, bis zu 15 m (50 ft) Lauflänge
(2) 20-Ampere-Stromkreise - 16 AWG, bis zu 30 m Lauflänge
(3) 20-Ampere-Stromkreise - 14 AWG und größer
(4) 30-Ampere-Stromkreise - 14 AWG und größer
(5) 40-Ampere-Stromkreise - 12 AWG und größer
(6) 50-Ampere-Stromkreise - 12 AWG und größer