Ich denke darüber nach, eine neue Schaltung zu installieren. Das Paneel befindet sich in einem unvollendeten Keller an der Wand. Drei Fragen:
Wird angenommen, dass das neue NM-Kabel zu und um die Schalttafel "physisch beschädigt" wird (300.4), so dass es wie in 334.15 (B) beschrieben geschützt werden muss?
Ist es wichtig, ob sich die Kabel über, unter oder an der Seite des Panels befinden oder wie hoch sie sind?
Wenn ein Schutz erforderlich ist, sollte ich sie in EMT bis zum Hohlraum des Bodenbalkens einhüllen? Gibt es andere praktikable Lösungen?
Ich bin in Massachusetts, also gilt NEC 2014 mit diese Änderungen . Nach langem Graben habe ich im Code nichts Explizites gefunden. Aber ich möchte nicht nur wissen, mit was der NEC mich durchkommen lässt, sondern auch, was vernünftig und gut verarbeitet ist. Ich wünschte, ich könnte nachsehen, was bereits vorhanden ist, aber es sieht so aus… Zumindest möchte ich, dass die neue Arbeit richtig ausgeführt wird.
Ich bin mir nicht sicher, wie ich das Folgende aus 334.15 (C) interpretieren soll:
Kabel mit nichtmetallischer Ummantelung, die an der Wand eines unfertigen Untergeschosses installiert sind, dürfen in einem aufgeführten Rohr oder einer Leitung verlegt werden oder müssen gemäß 300.4 geschützt sein. Das Rohr oder der Schlauch muss an der Stelle, an der das Kabel in die Laufbahn eintritt, mit einer geeigneten Isolierbuchse oder einem geeigneten Adapter versehen sein.
Bedeutet dies, dass, wenn Sie NM in einem unfertigen Keller an der Wand haben, davon ausgegangen wird, dass es physischen Schäden ausgesetzt ist, und dass Sie es in ein aufgeführtes Rohr oder eine Leitung stecken müssen, es sei denn, es ist bereits gemäß 300.4 geschützt (keine davon) relevant erscheinen, zumal die Massachusetts-Änderungsanträge 300.4 (D) streichen)? Oder kann es immer noch ungeschützt sein, wenn es sich an einem Ort befindet, der keinen physischen Schäden ausgesetzt ist (wie auch immer das entschieden wird)?
Relevante Artikel in NEC 2014:
300.4 Schutz vor Sachschäden. Bei physischen Beschädigungen müssen Leiter, Laufbahnen und Kabel geschützt werden. [Weitere Informationen zum Durchqueren von Holzelementen, Metallelementen, hinter abnehmbaren Paneelen, parallel zu Rahmenelementen und Tragleisten, in oder unter Dachterrassen, in flachen Rillen, in isolierten Armaturen und beim Überqueren von Strukturfugen.]
334.10 Verwendungszwecke zulässig. Kabel vom Typ NM, Typ NMC und Typ NMS dürfen in den folgenden Fällen verwendet werden, es sei denn, dies ist in 334.12 verboten [die nichts Relevantes zu enthalten scheint] : (1) Ein- und Zweifamilienhäuser und deren angebaute oder freistehende Garagen sowie deren Lagergebäude. […]
(A) Typ NM. Kabel des Typs NM sind wie folgt zulässig: (1) Sowohl für freiliegende als auch für verdeckte Arbeiten an normalerweise trockenen Orten, außer wie in 334.10 (3) verboten. [was irrelevant ist, weil mein Haus unter 334.10 (1) fällt] . […]
334.15 Exponierte Arbeit. Bei freiliegenden Arbeiten muss das Kabel, sofern nicht in 100.11 (A) vorgesehen, wie in 334.15 (A) bis (C) angegeben verlegt werden.
(A) Der Oberfläche folgen. Das Kabel muss eng an der Oberfläche der Gebäudehülle oder der Trittbretter anliegen.
(B) Schutz vor physischen Schäden. Das Kabel muss erforderlichenfalls durch starre Metallrohre, Metallzwischenrohre, elektrische Metallrohre, PVC-Rohre gemäß Schedule 80, Typ RTRC, die mit dem Zusatz -XW gekennzeichnet sind, oder andere zugelassene Mittel vor physischen Beschädigungen geschützt werden. […]
(C) In unfertigen Kellern und Kriechräumen. Wenn das Kabel mit Balken in unfertigen Kellern und Kriechräumen in Winkeln verlegt wird, dürfen die Kabel nicht kleiner als zwei AWG oder drei 8 AWG-Leiter direkt an den Unterkanten der Balken befestigt werden. Kleinere Kabel sind entweder durch Bohrungen in Unterzügen oder auf Trittbrettern zu verlegen. Kabel mit nichtmetallischer Ummantelung, die an der Wand eines unfertigen Untergeschosses installiert sind, dürfen in einem aufgelisteten Rohr oder einer Rohrleitung verlegt werden oder müssen gemäß 300.4 geschützt sein. Das Rohr oder der Schlauch muss an der Stelle, an der das Kabel in die Laufbahn eintritt, mit einer geeigneten Isolierbuchse oder einem geeigneten Adapter versehen sein. Der Mantel des nichtmetallisch ummantelten Kabels muss sich durch die Leitung oder den Schlauch in die Steckdose oder den Gerätekasten erstrecken und mindestens 6 mm (1/4 in) betragen. Das Kabel muss innerhalb eines Abstands von 300 mm von der Stelle befestigt werden, an der das Kabel in die Leitung oder den Schlauch eintritt. Metallrohre, -schläuche und -abgangskästen müssen an einen Erdungsanschluss angeschlossen werden, der den Bestimmungen von 250.86 und 250.148 entspricht.