Wenn das Kabel in unfertigen Kellern in Winkeln mit Balken verlegt wird, müssen Kabelbaugruppen mit zwei oder mehr Leitern mit einem Querschnitt von 6 AWG und mehr und Baugruppen mit drei oder mehr Leitern mit einem Querschnitt von 8 AWG und mehr nicht zusätzlich geschützt werden, wenn sie direkt am Boden befestigt sind der Balken. Kleinere Kabel müssen entweder durch Bohrungen in Unterzügen oder auf Trittbrettern geführt werden.
Wenn die Verkabelung parallel zum Rahmenteil verläuft, muss der Abstand zur Kante eines Rahmenteils, z. B. eines Balkens, Sparrens oder Stollens, 1,25 Zoll betragen, oder sie muss physisch geschützt sein.
Bohrungen in Stehbolzen und vertikalen Rahmenelementen für die Verkabelung müssen 1,25 Zoll vom Rand entfernt sein oder mit einer Stahlplatte oder -hülse von mindestens 0,0625 Zoll oder einem anderen physischen Schutz versehen sein.
Bei Einbau in Nuten, die mit Wandbrettern, Abstellgleisen, Verkleidungen, Teppichen oder ähnlichen Oberflächen versehen werden sollen, müssen die Verdrahtungsmethoden durch 0,0625 Zoll dicke Stahlplatten, Muffen oder dergleichen oder durch mindestens 1,25 Zoll freien Raum für geschützt sein die volle Länge der Nut, in der das Kabel oder die Laufbahn installiert ist.
Bohrlöcher in Balken, Sparren, Balken und anderen horizontalen Rahmenteilen müssen 2 Zoll vom Rand des strukturellen Rahmenteils entfernt sein.
Sicher befestigte Durchführungen oder Tüllen sind vorzusehen, um die durch Öffnungen in Metallrahmenteilen verlaufende Verdrahtung zu schützen.
Die maximale Anzahl von 90-Grad-Biegungen darf vier zwischen Anschlusskästen nicht überschreiten.
Beim Betreten eines Kastens, einer Armatur oder eines Gehäuses sind Durchführungen vorzusehen, es sei denn, der Kasten oder die Armatur sind so konstruiert, dass sie einen gleichwertigen Schutz bieten.
Die Enden der Laufbahnen müssen abgerieben werden, um raue Kanten zu entfernen.
Grundsätzlich alle parallelen Läufe 1,25 Zoll von der Balkenkante entfernt heften. Alle senkrechten Läufe sollten durch eine Bohrung 2 Zoll von der Balkenkante entfernt verlaufen. Halten Sie den Draht alle 4 bis 6 Zoll mit einer Heftklammer oder durch ein Bohrloch. Heften Sie den Draht innerhalb von 30 cm vor dem Betreten einer Box oder Biegung. Vergewissern Sie sich, dass alle Boxen über die richtigen Drahtklemmen verfügen.
300.4 Schutz vor Sachschäden. Bei physischen Schäden sind die Leiter zu schützen.
(A) Kabel und Laufbahnen durch Holzteile
(1) Bohrlöcher. Sowohl an exponierten als auch an verdeckten Stellen, an denen Kabel oder Kabelkanäle durch Bohrlöcher in Balken, Sparren oder Holzelementen verlegt werden, müssen die Löcher so gebohrt werden, dass der Rand des Lochs nicht weniger als 32 mm beträgt (1 1⁄4 in.) Von der nächsten Kante des Holzelements entfernt. Wenn dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, muss das Kabel oder die Laufbahn durch eine Stahlplatte (n) oder -buchse (n) von mindestens 1,6 mm Dicke und geeigneter Länge vor dem Eindringen von Schrauben oder Nägeln geschützt werden und Breite installiert, um den Bereich der Verkabelung abzudecken.
Ausnahme Nr. 1: Stahlplatten sind nicht erforderlich, um starre Metallrohre, Metallzwischenrohre, starre nichtmetallische Rohre oder elektrische Metallrohre zu schützen.
Ausnahme Nr. 2: Eine gelistete und gekennzeichnete Stahlplatte mit einer Dicke von weniger als 1,6 mm (1⁄16 in.), Die den gleichen oder einen besseren Schutz gegen das Eindringen von Nägeln oder Schrauben bietet, ist zulässig
(2) Kerben in Holz. Wenn keine Einwände wegen einer Schwächung der Gebäudestruktur bestehen, dürfen Kabel oder Laufbahnen sowohl an exponierten als auch an verdeckten Stellen in Kerben in Holzpfosten, Balken, Sparren oder anderen Holzelementen verlegt werden, an denen sich das Kabel oder die Laufbahn an diesen Stellen befindet ist durch eine Stahlplatte mit einer Dicke von mindestens 1,6 mm (1 1.616 in.) und einer angemessenen Länge und Breite gegen Nägel oder Schrauben geschützt, die den Bereich der Verkabelung abdeckt. Die Stahlplatte muss installiert werden, bevor die Gebäudefinish angewendet wird.
Ausnahme Nr. 1: Stahlplatten sind nicht erforderlich, um starre Metallrohre, Metallzwischenrohre, starre nichtmetallische Rohre oder elektrische Metallrohre zu schützen.
Ausnahme Nr. 2: Eine gelistete und gekennzeichnete Stahlplatte mit einer Dicke von weniger als 1,6 mm (1⁄16 in.), Die den gleichen oder einen besseren Schutz gegen das Eindringen von Nägeln oder Schrauben bietet, ist zulässig.
334.15 Exponierte Arbeit. Bei exponierten Arbeiten muss das Kabel, sofern in 300.11 (A) nichts anderes vorgesehen ist, wie in 334.15 (A) bis (C) angegeben verlegt werden.
(A) Der Oberfläche folgen. Das Kabel muss eng an der Oberfläche der Gebäudeausrüstung oder der Trittbretter anliegen
(B) Schutz vor physischen Schäden. Das Kabel ist erforderlichenfalls durch starre Metallrohre, Metallzwischenrohre, elektrische Metallrohre, PVC-Rohre gemäß Schedule 80 oder andere zugelassene Mittel vor physischen Beschädigungen zu schützen. Beim Durchführen eines Bodens muss das Kabel in einem starren Metallrohr, einem Metallzwischenrohr, einem elektrischen Metallrohr, einem PVC-Rohr gemäß Schedule 80 oder einem anderen zugelassenen Mittel eingeschlossen sein, das sich mindestens 150 mm über dem Boden erstreckt. Kabel des Typs NMC, die in flachen Einschnitten oder Nuten in Mauerwerk, Beton oder Lehmziegeln verlegt sind, müssen gemäß den Anforderungen in 300.4 (E) geschützt und mit Gips, Lehmziegeln oder ähnlichen Oberflächen versehen sein.
(C) In unfertigen Kellern und Kriechräumen.Wird das Kabel in unfertigen Kellern und Kriechräumen mit Unterzügen schräg verlegt, dürfen Kabel mit einem Querschnitt von nicht weniger als zwei AWG 6 oder drei AWG 8 direkt an den Unterkanten der Unterzüge befestigt werden. Kleinere Kabel sind entweder durch Bohrungen in Unterzügen oder auf Trittbrettern zu verlegen. NM-Kabel, die an der Wand eines unfertigen Untergeschosses verlegt werden, dürfen in einem aufgelisteten Rohr oder einer Leitung verlegt werden oder müssen gemäß 300.4 geschützt sein. Das Rohr oder der Schlauch muss an der Stelle, an der das Kabel in die Laufbahn eintritt, mit einer geeigneten Isolierbuchse oder einem geeigneten Adapter versehen sein. Die Ummantelung des NM-Kabels muss sich durch die Leitung oder den Schlauch in den Auslass oder den Gerätekasten erstrecken und mindestens 6 mm (1⁄4 in.) Betragen. Das Kabel muss innerhalb eines Abstands von 300 mm von der Stelle befestigt werden, an der das Kabel in die Leitung oder den Schlauch eintritt.
334.17 Durch oder parallel zu Framing-Mitgliedern. Die Kabel der Typen NM, NMC oder NMS müssen gemäß 300.4 geschützt sein, wenn sie durch oder parallel zu Rahmenteilen verlegt sind. Tüllen, die gemäß 300.4 (B) (1) verwendet werden, müssen an Ort und Stelle bleiben und zum Zweck des Kabelschutzes aufgelistet sein.
334.30 Sichern und Unterstützen. Kabel mit nichtmetallischer Ummantelung müssen mit Heftklammern, Kabelbindern, Gurten, Aufhängungen oder ähnlichen Befestigungen in Abständen von höchstens 1,4 m (4 1⁄2 ft) und innerhalb von 300 mm so abgestützt und gesichert werden, dass das Kabel nicht beschädigt wird (12 Zoll) von jedem Abgangskasten, Anschlusskasten, Schrank oder Beschlag. Flachkabel dürfen nicht an Kanten geheftet werden. Kabelabschnitte, die vor physischen Beschädigungen durch die Laufbahn geschützt sind, müssen nicht innerhalb der Laufbahn gesichert werden.
(A) Horizontale Läufe durch Löcher und Kerben. Bei anderen als vertikalen Verlegungen gelten Kabel, die gemäß 300.4 verlegt wurden, als gestützt und gesichert, wenn diese nicht länger als 1,4 m sind und das nichtmetallisch ummantelte Kabel mit fester Befestigung versehen ist ein zugelassenes Mittel innerhalb von 300 mm (12 in.) von jedem Kasten, Schrank, Leitungskörper oder anderen nichtmetallisch ummantelten Kabelabschluss.