Dies ist keine wirkliche Antwort (na ja, so ähnlich), ich wollte nur ein paar Dinge aus den Kommentaren herausholen.
Zuerst sind diese kleinen Laschen, die die Löcher in einigen Plastikboxen bedecken, KEINE Ausbrecher. Sie sind Klammern. In diesem Fall scheint es sich jedoch um Knockouts zu handeln.
Wenn es sich um Klammern handelte, würden Sie das Kabel an den Klammern vorbei in die Box schieben. Die Klammern verhindern dann, dass das Kabel aus der Box gezogen wird. Das Arbeiten mit ihnen kann schmerzhaft sein, aber sie halten das Kabel ziemlich gut.
Zweitens wollen wir sehen, was NEC 2008 über die Sicherung des Kabels sagt.
334.30 Sichern und Unterstützen. Kabel mit nichtmetallischer Ummantelung müssen mit Heftklammern, Kabelbindern, Gurten, Aufhängungen oder ähnlichen Befestigungen in Abständen von höchstens 1,4 m (4 1⁄2 ft) und innerhalb von 300 mm so abgestützt und gesichert werden, dass das Kabel nicht beschädigt wird (12 Zoll) von jedem Abgangskasten, Anschlusskasten, Schrank oder Beschlag. Flachkabel dürfen nicht an Kanten geheftet werden. Kabelabschnitte, die vor physischen Beschädigungen durch die Laufbahn geschützt sind, müssen nicht innerhalb der Laufbahn gesichert werden.
(A) Horizontale Läufe durch Löcher und Kerben. Bei anderen als senkrechten Verlegungen gelten gemäß 300.4 verlegte Kabel als gestützt und gesichert, wenn diese nicht länger als 1,4 m sind und das nichtmetallisch ummantelte Kabel mit fester Befestigung versehen ist ein zugelassenes Mittel innerhalb von 300 mm (12 in.) von jedem Kasten, Schrank, Leitungskörper oder anderen nichtmetallisch ummantelten Kabelabschluss.
FPN: Siehe 314.17 (C) für Unterstützung, wenn nichtmetallische Kästen verwendet werden.
(B) Nicht unterstützte Kabel. Kabel ohne Metallummantelung dürfen nicht unterstützt werden, wenn das Kabel:
(1) Wird zwischen Zugangspunkten durch verdeckte Räume in fertigen Gebäuden oder Bauwerken gefischt, und eine Abstützung ist nicht möglich.
(2) Der Abstand zwischen der letzten Kabelhalterung und dem Anschlusspunkt an eine Leuchte oder ein anderes elektrisches Gerät darf nicht mehr als 1,4 m betragen. Das Kabel und der Anschlusspunkt befinden sich in einer zugänglichen Decke.
(C) Verdrahtungsgerät ohne separate Steckdose. Eine für die Verwendung bestimmte Verkabelungseinrichtung ohne separaten Abgangskasten mit integrierter Kabelklemme ist zulässig, wenn das Kabel in Abständen von höchstens 1,4 m (4 1⁄2 ft) und innerhalb von 300 mm (12 in .) von der Wandöffnung des Verdrahtungsgeräts entfernt, und es muss mindestens eine 300 mm (12 Zoll) lange Schleife ungebrochenen Kabels oder 150 mm (6 Zoll) eines Kabelendes an der Innenseite der fertigen Wand vorhanden sein, um dies zu ermöglichen Ersatz.
314.17 Leiter, die Kästen, Leitungskörper oder Armaturen betreten. Leiter, die in Kästen, Rohrkörper oder Armaturen eingeführt werden, müssen vor Abrieb geschützt sein und den Bestimmungen von 314.17 (A) bis (D) entsprechen.
(C) Nichtmetallische Kästen und Leitungskörper. Nichtmetallische Kästen und Leitungskörper müssen für den Leiter mit der niedrigsten Temperatur geeignet sein, der in den Kasten eintritt. Werden nichtmetallische Kästen und Leitungskörper mit messengergestützten Kabeln, offenen Kabeln an Isolatoren oder verdeckten Knauf- und Rohrkabeln verwendet, müssen die Leiter durch einzelne Löcher in den Kasten eingeführt werden. Wenn zum Umschließen der Leiter ein flexibler Schlauch verwendet wird, muss der Schlauch vom letzten isolierenden Träger bis mindestens 6 mm (1⁄4 in.) Innerhalb des Kastens und über eine Kabelklemme hinaus reichen. Wird ein nicht metallisch ummanteltes Kabel oder ein Mehrleiterkabel vom Typ UF verwendet, muss die Ummantelung mindestens 6 mm (1⁄4 in.) Innerhalb des Kastens und über eine Kabelklemme hinausragen. In allen Fällen müssen alle zulässigen Verdrahtungsmethoden an den Kästen befestigt werden.
Ausnahme: Wenn ein nichtmetallisch ummanteltes Kabel oder ein Mehrleiterkabel vom Typ UF mit Einzelanschlusskästen verwendet wird, die nicht größer als eine Nenngröße von 57 mm × 100 mm (2 1 walls4 in. × 4 in.) Sind und in Wänden oder Decken montiert sind, und wenn die Das Kabel wird innerhalb von 200 mm (8 in.) des Kastens entlang der Ummantelung befestigt. Wenn sich die Ummantelung durch einen Kabelausbruch von mindestens 6 mm (1⁄4 in.) erstreckt, muss das Kabel nicht an der Ummantelung befestigt werden . Es sind mehrere Kabeleinführungen in einer einzigen Kabelausbruchöffnung zulässig.
Was bedeutet das alles?
334.30 besagt, dass wir das Kabel alle 4 1/2 'und 12 "von jeder Box sichern müssen. 334.30 (B) (1) besagt jedoch, dass das Kabel nicht gesichert werden muss, wenn wir das Kabel durch fertige Oberflächen fischen Wir können ein ungesichertes Kabel in der Wand haben, aber 314.17 (C) sagt, wenn wir eine nichtmetallische Box verwenden, muss das Kabel an der Box befestigt werden (hier kommen die Klemmen ins Spiel) Kabel ist innerhalb von 8 "der Box gesichert. Wenn wir das Kabel innerhalb von 8 Zoll von der Box sichern, müssen wir das Kabel nicht an der Box sichern .